taz.de -- Ausspähung von Journalisten durch BND: Verfassungsbeschwerde abgewiesen

Der BND überwacht auch ausländische Journalisten. „Reporter ohne Grenzen“ fordert schon lange einen besseren Schutz davor – und unterliegt in Karlsruhe.
Bild: Der Auslandsgeheimdienst schaut auch auf Pressevertreter

Berlin epd | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde der Journalistenorganisation „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) nicht zur Entscheidung angenommen. Laut Bundesverfassungsgericht habe „Reporter ohne Grenzen“ nicht glaubhaft genug dargelegt, dass die sie von einer BND-Überwachung betroffen gewesen sei, teilte die Organisation am Freitag in Berlin mit.

„Reporter ohne Grenzen“ hatte dem BND vorgeworfen, [1][der Geheimdienst habe im Zuge seiner strategischen Fernmeldeüberwachung den E-Mail-Verkehr mit ausländischen Partnern], Journalisten und anderen Personen ausgespäht.

Ein anderer Teil der ursprünglichen Klage sei weiterhin beim Bundesverwaltungsgericht anhängig, hieß es. Er richte sich gegen das Metadaten-Analysesystem „Veras“, mit dem der BND seit dem Jahr 2002 ohne gesetzliche Grundlage Verbindungsdaten über Telefongespräche mit Auslandsbezug sammele.

„Nun werden wir uns umso mehr auf die weiter anhängige Klage gegen die unverhältnismäßige und widerrechtliche BND-Metadatensammlung konzentrieren“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Schon jetzt hat dieses Verfahren gezeigt, dass das Bundesverwaltungsgericht erhebliche Zweifel an der bisherigen BND-Praxis hat – und dass bisher nur die Spitze des Eisbergs sichtbar ist.“

„Reporter ohne Grenzen“ hatte im Juni 2015 Klage gegen die massenhafte E-Mail-Überwachung und Erfassung von Verbindungsdaten durch den BND eingereicht. Die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde im Dezember 2016 in Teilen als unzulässig abgewiesen, weil die Organisation nicht nachgewiesen habe, dass sie selbst von einem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis durch den BND betroffen war.

21 Jul 2017

LINKS

[1] /Ausspaehung-durch-den-BND-im-Ausland/!5384115

TAGS

Schwerpunkt Überwachung
BND
Schwerpunkt Pressefreiheit
Reporter ohne Grenzen
BND-Spitzelaffäre
Bundesnachrichtendienst
BND
Journalist
BND

ARTIKEL ZUM THEMA

Kommentar Überwachung von Reportern: Autoritäre Logik

Das Redaktionsgeheimnis wird durch das neue BND-Gesetz ausgehöhlt. Warum Reporter ohne Grenzen nun dagegen klagt.

BND speichert ohne Rechtsgrundlage: Telefon-Daten illegal ausgewertet

Der Bundesnachrichtendienst muss Metadaten löschen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage von Reporter ohne Grenzen entschieden.

Ausspähung durch den BND im Ausland: Kein Respekt für die freie Presse

Der Geheimdienst hat weltweit Journalisten ausgespäht. Im BND-Gesetz ist das nicht verboten. Pressefreiheit ist auch im Ausland nicht absolut geschützt.

BND bespitzelte ausländische Journalisten: Ausspähen unter Freunden geht wohl

Der BND soll zahlreiche ausländische Journalisten überwacht haben. Reporter ohne Grenzen sieht darin einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit.

Gutachten über BND-Spionagebefugnisse: Inland? Ausland? Vollschland!

Mit einem Gutachten befeuert der Chaos Computer Club die Debatte um die Befugnisse des Geheimdienstes. Im Fokus: die Nationalität von Daten.