taz.de -- Ausspähung von Journalisten durch BND: Verfassungsbeschwerde abgewiesen
Der BND überwacht auch ausländische Journalisten. „Reporter ohne Grenzen“ fordert schon lange einen besseren Schutz davor – und unterliegt in Karlsruhe.
Berlin epd | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde der Journalistenorganisation „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) nicht zur Entscheidung angenommen. Laut Bundesverfassungsgericht habe „Reporter ohne Grenzen“ nicht glaubhaft genug dargelegt, dass die sie von einer BND-Überwachung betroffen gewesen sei, teilte die Organisation am Freitag in Berlin mit.
„Reporter ohne Grenzen“ hatte dem BND vorgeworfen, [1][der Geheimdienst habe im Zuge seiner strategischen Fernmeldeüberwachung den E-Mail-Verkehr mit ausländischen Partnern], Journalisten und anderen Personen ausgespäht.
Ein anderer Teil der ursprünglichen Klage sei weiterhin beim Bundesverwaltungsgericht anhängig, hieß es. Er richte sich gegen das Metadaten-Analysesystem „Veras“, mit dem der BND seit dem Jahr 2002 ohne gesetzliche Grundlage Verbindungsdaten über Telefongespräche mit Auslandsbezug sammele.
„Nun werden wir uns umso mehr auf die weiter anhängige Klage gegen die unverhältnismäßige und widerrechtliche BND-Metadatensammlung konzentrieren“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Schon jetzt hat dieses Verfahren gezeigt, dass das Bundesverwaltungsgericht erhebliche Zweifel an der bisherigen BND-Praxis hat – und dass bisher nur die Spitze des Eisbergs sichtbar ist.“
„Reporter ohne Grenzen“ hatte im Juni 2015 Klage gegen die massenhafte E-Mail-Überwachung und Erfassung von Verbindungsdaten durch den BND eingereicht. Die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde im Dezember 2016 in Teilen als unzulässig abgewiesen, weil die Organisation nicht nachgewiesen habe, dass sie selbst von einem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis durch den BND betroffen war.
21 Jul 2017
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