taz.de -- Kommentar Gebühren für Bankendienste: Unfaire Kleckerfinanzierung

Banken bringen ihre Gebühren immer kreativer unter, das Nachrechnen wird immer komplizierter. Aber: Verbraucher haben die Wahl.
Bild: Normalerweile holt man sich Geld von der Bank – oder umgekehrt?

Hier eine Gebühr für die Überweisung auf Papier, [1][da eine für die im Online-Banking zugeschickte TAN], eine weitere fürs Geldabheben, eine, wenn die Zahl der monatlichen Überweisungen ein Limit überschritten hat … Aber das Konto ist kostenlos. Oder?

Unter den Banken scheint mittlerweile eine Art unausgesprochener Wettbewerb ausgebrochen zu sein: Wer schafft es, am kreativsten Gebühren unterzubringen, sodass Kunden nur mit längerem Rechenaufwand überhaupt näherungsweise ermitteln können, was sie am Ende des Monats für ihr Girokonto zahlen müssen? Also, voraussichtlich. Denn wer weiß schon, wie viele Überweisungen, wie viele benötige TANs, wie viele Bargeldabhebungen er künftig genau braucht?

Gut, dass der Bundesgerichtshof nun zumindest eine der unfairsten Praktiken untersagt hat: Für zugeschickte SMS-TANs auch dann Gebühren zu verlangen, wenn der Kunde sie gar nicht nutzen konnte – zum Beispiel, weil die SMS erst ankam, als die TAN schon wieder abgelaufen war. Schade, dass diese Kleckerfinanzierung, die sich am Ende summiert, dennoch erlaubt und gängig bleiben wird. Denn warum eine faire, feste Grundgebühr pro Monat erheben, wenn sich mit halb versteckten Einzelgebühren viel mehr einnehmen lässt? In anderen Branchen, bei Billig-Airlines zum Beispiel, hat sich das schließlich auch bewährt.

Dass Banken wie Billig-Airlines ihre Gebührenstruktur so ungeniert gestalten, liegt auch daran, dass die Kunden es mit sich machen lassen. Das ist die gute Nachricht: Verbraucher haben die Wahl. Klar, es ist etwas komplizierter, die Bank zu wechseln als das Transportmittel für die Reise, aber machbar.

Dass Zusatzgebühren vor allem an ländlichen Standorten erhoben werden, zeigt, dass die Angst vor der Konkurrenz, zu der Kunden wechseln könnten, da ist – trotz niedriger Wechselquote. Zeit, die Banken immer wieder daran zu erinnern.

26 Jul 2017

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[1] /Gerichtsurteil-zu-Onlinebanking/!5429358/

AUTOREN

Svenja Bergt

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