taz.de -- Kommentar Finanzierung freier Schulen: Schluss mit dem Schnösel-Faktor

Der Anteil von Kindern aus sozial schwierigen Verhältnissen an Privatschulen ist gering. Verantwortlich dafür ist vor allem die Politik.
Bild: Es ist zu einfach, anklagend mit dem Finger auf die Schulen zu zeigen

Die Privatschulfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Vielfalt im Bildungssystem ist erwünschter als ein staatliches Erziehungsmonopol. Dabei ist der Begriff „Privatschule“ eigentlich irreführend: Der Staat erstattet Schulen in privater Trägerschaft die Personalkosten, steuert also einen Großteil ihrer Budgets bei. Dafür verlangt er aber, dass der Besuch einer Privatschule nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängig sein darf.

[1][Die meisten Privatschulen in Berlin und Hessen verstoßen gegen dieses „Sonderungsverbot“]. Sie verlangen ein Schulgeld, das sich arme Eltern nicht leisten können, und werden so zu Inseln der Besserverdienenden.

Doch es ist zu einfach, anklagend mit dem Finger auf die Schulen zu zeigen. Zumal die meisten Privatschulen keine elitären Horte für wohlstandsverwöhnte Kinder sein wollen und sich dementsprechend lieber als Schulen in freier Trägerschaft bezeichnen. Klar ist aber: Die staatliche Förderung deckt nicht alle Kosten. Die entsprechenden Schulen sind auf Elternbeiträge und Spenden angewiesen.

Die Verantwortung dafür, dass der Anteil der Kinder aus sozial schwierigen Verhältnissen an den freien Schulen in der Praxis dann doch gering ist, trägt vor allem die Politik. Die meisten Bundesländer machen keine Vorschriften zur Ausgestaltung des grundgesetzlichen „Sonderungsverbots“, in dem sie etwa eine Obergrenze für die Höhe des Schulgeldes vorschreiben. Der Staat zahlt, egal wie elitär die Einrichtung ist.

Hier könnte man ansetzen. Wieso knüpfen die Schulministerien die Höhe der Zuwendungen nicht an Kriterien wie die Zahl der Schüler aus einkommensarmen Haushalten? Schulen mit hohem Schnösel-Faktor müssten Abstriche machen. Doch das wäre wiederum ein Anreiz für all jene Schulen, die derzeit eklatant gegen das Sonderungsverbot verstoßen, sich um benachteiligte Schüler zu bemühen. Dann würde sich auch in den Privatschulen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln.

14 Jul 2017

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Anna Lehmann

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