taz.de -- Urteil des Supreme Courts: Trumps Einreiseverbot teils zugelassen

Trump will Menschen aus muslimischen Ländern die Einreise verbieten. Gerichte hatten das verhindert, doch der Supreme Court gibt ihm teils Recht.
Bild: Der Supreme Court als Wachhund Trumps

Berlin taz | Der Supreme Court, das Oberste Bundesgericht der USA, hat am Montag das Einreiseverbot gegen BürgerInnen sechs muslimischer Staaten teilweise wieder in Kraft gesetzt. Er gab damit dem Begehren der Trump-Administration statt und wies zwei Urteile unterer Instanzen zurück. Das Einreiseverbot gilt nun vorerst für Bürger aus diesen sechs Staaten, die keine familiären Verbindungen in die USA nachweisen können. Es betrifft Personen aus den überwiegend muslimischen Ländern Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen. Trump selbst äußerte sich zunächst nicht zu der Entscheidung. Der Supreme Court will sich im Oktober zu Beginn der neuen Sitzungsperiode detailliert mit dem Fall befassen.

Die Entscheidung ist eine große Überraschung und bedeutet einen wichtigen Erfolg für Trump, der damit eines seiner Wahlversprechen eingelöst sieht. Er hatte das Einreiseverbot, das er als präsidentielles Dekret verkündet hatte, als notwendig im Kampf gegen den Terrorismus dargestellt. Die USA müssten ihre Methoden der Überprüfung von Einreisewilligen verbessern, hatte er gesagt, um Gefahren von dem Land abzuwehren. Die Einreisebestimmungen für alle USA-BesucherInnen waren bereits seit den Anschlägen vom 11. September 2001 immer komplizierter geworden.

Mehrere Bundesgerichte hatten Trumps Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt. Auch die jetzige Entscheidung des Obersten Gerichts ist nur vorläufig. In der nach der Sommerpause beginnenden Sitzungsperiode will sich der Supreme Court grundlegend mit dem Dekret befassen.

Mehrere Bundesgerichte hatten das Inkrafttreten blockiert und zwei Bundesberufungsgerichte diese Entscheidungen bestätigt. Daraufhin hatte die Regierung das höchste Gericht angerufen. Mit seiner Entscheidung setzte es sich über die Vorinstanzen hinweg.

Binnen 72 Stunden in Kraft treten

Aus der 16-seitigen Begründung des Supreme Court geht hervor, dass der Präsident befugt sei, bestimmten Menschen die Einreise zu verbieten. Auf diesem grundsätzlichen Recht hatten Trump und seine Anwälte stets beharrt. Vergangene Woche erklärte Trump, falls Gerichte seine Anordnung bestätigten, werde sie binnen 72 Stunden in Kraft treten.

Das Gericht schreibt aber auch, wer „echte“ (bonafides) oder glaubhafte Beziehungen zu den USA nachweise, dürfe auch weiterhin einreisen. Das würde etwa für Familienmitglieder gelten, aber auch für Studenten oder Mitarbeiter von US-Firmen. Wer aber nie zuvor in den USA gewesen sei und keine Verbindungen zu einem Unternehmen, einer Hochschule oder einer Organisation nachweisen könne, dem dürfe das Visum verweigert werden

Mehrere untere Instanzen hatten Trumps Einreisestopp als verfassungswidrig bezeichnet, da er eine Diskriminierung aus religiösen Gründen darstelle. Als der Bann verkündet wurde, kam es zu Protesten an den Flughäfen und diversen Solidaritätsaktionen mit US-BesucherInnen, die plötzlich auf den Flughäfen festsaßen. Kritiker hielten den Einreisebann für ein hastig und unüberlegt zusammengeschriebenes Dekret, das vor Gerichten keinen Bestand haben würde. Zunächst behielten sie auch recht, bis nun die Obersten Richter im Sinne von Präsident Trump urteilten. In wenigen Tagen beginnt für sie die dreimonatige Sommerpause.

26 Jun 2017

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Stefan Schaaf

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