taz.de -- Prozess Schwesta Ewa: Kein Sex, haha!

Die Rapperin Schwesta Ewa wird im Frankfurter Prostitutionsprozess verurteilt. Sie kommt aber zunächst auf freien Fuß.
Bild: Böse große Schwesta

Seit Dienstag ist die Rapperin Schwesta Ewa zunächst wieder auf freiem Fuß. Bei ihren Fans im Zuhörerraum kam verhaltener Jubel auf, als der Vorsitzende Richter der zweiten großen Strafkammer des Frankfurter Landgerichts das Urteil verkündete: Zweieinhalb Jahre Haft wegen Förderung der Prostitution Minderjähriger, gefährlicher Körperverletzung und Steuerhinterziehung. Das Gericht setzte den Haftbefehl aber aus, Schwesta Ewa kam damit nach sieben Monaten Untersuchungshaft frei: Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vor Gericht waren die Fälle von vier jungen Frauen verhandelt worden, die Ewa Malanda über viele Monate hatte anschaffen lassen. Sie hatte sie mit Luxusklamotten und Reizwäsche ausgestattet, das Aufspritzen der Lippen bezahlt und Reisen in Luxushotels in München, Ingolstadt, Kiel und Stuttgart gebucht. Dort empfingen die Frauen im Stundentakt Freier, die sich auf Anzeigen bei „Taschengeldladys.de“ gemeldet hatten. Von den üppigen Einnahmen bekamen die Frauen die Hälfte.

„Das war keine Zwangsprostitution“ sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung; „die Mädchen wurden auch nicht ausgebeutet“. Sie hätten sich Malanda angeschlossen, weil die ein lukratives und professionelles Geschäftsmodell anbieten konnte, so der Vorsitzende Richter. Einzig die Schläge und Beschimpfungen, mit denen die Angeklagte ihre „Mädels“ fast täglich traktiert habe, hätten zum Bruch geführt.

Dem Idol gefallen

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten ein völlig anderes Bild gezeichnet. Wegen gewerbsmäßigen Menschenhandels und Zuhälterei hatte die Anklagebehörde viereinhalb Jahre Gefängnis und die Fortdauer der Untersuchungshaft gefordert. Die Vertreterin eines der Opfer, Rechtsanwältin Roswitha Maul, hatte sogar von „dirigistischer Zuhälterei“ gesprochen. Mit einem „System von Erniedrigung, Unterdrückung und körperlichen Gewalt“ seien die jungen Frauen ausgebeutet worden. „Die Mädchen wollten ihrem Idol gefallen“, so Maul.

Ewa Malanda, 1984 in Polen geboren, kam mit siebzehn Jahren auf den Strich. Vor fünf Jahren dann der Erfolg als Gangstarapperin. Das Album „Kurwa“ – polnisch Hure – schaffte es in die Charts. Im Verfahren räumte sie ein, ihre „Mädels“ oft geschlagen und beschimpft zu haben. „Blut ist nicht geflossen“, versicherte sie, auch wenn die Fotos der Opfer in den Akten das Gegenteil beweisen. In ihrem Schlusswort sagte sie: „Ich schäme mich sehr für mein hässliches Verhalten.“ Sie werde künftig ein straffreies Leben führen, versicherte ihre Anwältin.

Allerdings steht die Kontaktanzeige, mit der Malanda ihr Geschäftsmodell gestartet hatte, noch im Netz. Da sucht Schwesta Ewa „ein paar nette-sympathische Mädels als Barfrau-Bedienung“ und wörtlich: „Keine Sexbar, nur Alkohol und Kaffee!!! haha.“

20 Jun 2017

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Christoph Schmidt-Lunau

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