taz.de -- Urteil zur Elbvertiefung: Die Planung ist vorerst rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat weite Teile der Pläne für die Elbvertiefung gebilligt. Weitergearbeitet werden kann aber erst, wenn rechtliche Mängel aufgehoben sind.
Bild: Vielleicht wird es um die Elbe in Zukunft wieder etwas ruhiger

Leipzig/Hamburg dpa | Das Bundesverwaltungsgericht hat die Pläne für die umstrittene Elbvertiefung weitgehend gebilligt. Es gebe zwar noch rechtliche Mängel, die von den Behörden jedoch nachträglich mit ergänzenden Planungen behoben werden könnten, entschied das Gericht am Donnerstag in Leipzig. In seiner jetzigen Form sei der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar. (Az.: BVerwG 7 A 2.15)

[1][Die Elbe soll so ausgebaut werden], dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können.

[2][Die Umweltschutzorganisationen BUND und Nabu hatten gegen die Elbvertiefung geklagt]. Sie bezweifelten grundsätzlich die Notwendigkeit der Fahrrinnenvertiefung. Die Entwicklung des Containerumschlags verlaufe längst nicht so wie in früheren Prognosen erwartet. Zudem bemängelten sie zahlreiche Verstöße gegen Naturschutz- und Wasserrecht. Dem folgte der 7. Senat des Bundesverwaltungsgericht so jedoch nicht.

Die Planungen für die Elbvertiefung begannen vor 15 Jahren. Die Klage der Umweltschützer beschäftigte das Gericht seit rund viereinhalb Jahren. Zweimal war darüber mündlich verhandelt worden. Zwischenzeitlich ruhte das Verfahren, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie beantworten musste. Die Hamburger Behörden hatten die Planungen bereits mehrfach ergänzt und überarbeitet.

9 Feb 2017

LINKS

[1] /Gericht-entscheidet-ueber-Elbvertiefung/!5377702
[2] /Tiefgang-setzt-sich-durch/!5366862

TAGS

Elbvertiefung
Bundesverfassungsgericht
Frachtschiff
Hamburger Hafen
Umweltschutz
Elbvertiefung
Elbe
Hamburg
Elbvertiefung
Elbvertiefung
Elbe
Elbvertiefung
Anwohner
Elbvertiefung
Elbe

ARTIKEL ZUM THEMA

Bundestag will in Niedersachsen baggern: Elbvertiefung bis Tschechien

Die Mittelelbe östlich von Hamburg soll für größere Schiffe ausgebaggert werden. Naturschützer befürchten, der Fluss werde ökologisch ruiniert.

Salomonische Sprüche: Verwirrung um die Vertiefung

Die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung liegt jetzt vor. Sie beseitigt die vermeintliche Klarheit

Rückschlag für Hamburger Bürgermeister: Der Realitätsverweigerer

Mit einer kraftlosen Regierungserklärung offenbarte Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) Ratlosigkeit, wie die Ausbaggerung der Elbe umgesetzt werden kann.

Naturschützer lehnen Gespräche ab: Elb-Vertiefung in der Sackgasse

Umweltverbände sehen keine Dialogmöglichkeit mit dem Hamburger Senat. Dafür müssten Umfang der Vertiefung und Hafenkooperation zur Debatte stehen.

Kommentar Elbvertiefung: Baggern nur noch im Konsens

Der Spruch der Leipziger Richter ist weise. Zwar dürfte demnächst die Vertiefung der Elbe erlaubt werden – aber mit hohen ökologischen Auflagen.

Urteil zur umstrittenen Elbvertiefung: Gnadenfrist für den Wasserfenchel

Bevor die Elbe vertieft werden kann, muss der Umweltschutz konkretisiert werden, urteilt das Gericht. Die klagenden Verbände sind unzufrieden.

Gericht entscheidet über Elbvertiefung: Tiefer, immer tiefer. Warum?

Entscheidung in letzter Instanz: Wirtschaft und Politik halten die Vertiefung für alternativlos, Umweltverbände dagegen für katastrophal.

Hamburger Hafenausbau vor Gericht: Feierabendbier mit Blick auf Stahlkisten

Klagen gegen den Ausbau des Containerterminals Eurogate stellen das Überleben des Hafens in Frage. Aber Villenbesitzer pochen auf unverbauten Blick.

Verhandlung in Leipzig: Schicksalsfragen an der Elbe

Ausbaggern oder nicht? Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt, ob Hamburg weiter von riesigen Containerschiffen angelaufen werden kann.

Tiefgang setzt sich durch: Bald buddeln die Bagger

Eine Genehmigung der Elbvertiefung ist nach der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wahrscheinlich.