taz.de -- Initiative zu rechtsextremen Immobilien: Demokratiezentren statt Naziläden

Kommunen sind immer wieder mit Neonazi-Treffs konfrontiert. Nun die Idee: Gibt es dort Straftaten, sollten die Gebäude gemeinnützig werden.
Bild: Verbarrikadiert und in der rechten Szene fest verankert: das Thinghaus in Grevesmühlen (Archivbild 2012)

BERLIN taz | Erst wenige Wochen ist es her, da lud das Thinghaus zu einem Konzert. Drei Szenebands traten in dem Neonazitreff auf, der sich hinter hohen Holzzäunen in Grevesmühlen in Mecklenburg-Vorpommern verbirgt. Die Einnahmen gingen auch an einen speziellen Adressaten: Ralf Wohlleben. Der ist im NSU-Prozess als Waffenbeschaffer der Rechtsterroristen angeklagt.

Für die Stadt war das ein erneuter Affront. Seit Jahren schon feiern Rechtsextreme im Thinghaus Konzerte und Grillfeste, auch Rocker waren schon zu Gast. Der Verfassungsschutz attestiert dem Treff eine „überregionale Bedeutung“ für die Szene.

Geht es nach mehreren Demokratie-Initiativen könnte solchen Neonazitreffs bald ein besonderes Schicksal blühen. Denn derzeit berätder Bundestag über einen Gesetzentwurf zur „strafrechtlichen Vermögensabschaffung“: Damit soll es künftig leichter werden, kriminell erbeutetes Vermögen durch den Staat zu beschlagnahmen. Bisher können die Täter dieses oft behalten.

Die Verbände dringen nun auf eine Sonderklausel in dem neuen Gesetz – und reichten dazu kürzlich eine Stellungnahme ein. Werden künftig rechtsextreme Immobilien beschlagnahmt, etwa nach einem Kameradschaftsverbot oder kriminellen Geschäften, sollen diese danach gezielt weitergenutzt werden: als gemeinnützige Einrichtung. „Aus Naziläden könnten so Demokratiezentrum werden“, sagt Tobias Scholz von der Amadeu-Antonio-Stiftung, die die Stellungnahme mitunterzeichnet hat.

„Wirkungsvolles Repressionsinstrument“

Die rechtsextremen Treffs schufen oft Angsträume, vielfach gingen von ihnen Angriffe und rechte Propaganda aus. Die Klausel wäre dagegen „ein wirkungsvolles Repressionsinstrument“, findet Scholz.

Die Verbände treffen sich zu diesem Thema eigens ab Donnerstag zu einer Konferenz in Berlin. Und sie verweisen auf eine EU-Richtlinie von 2014. Dort heißt es, die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ermöglichen, um „eingezogene Vermögensgegenstände für Zwecke des öffentlichen Interesses oder soziale Zwecke zu verwenden“.

Unterstützung kommt auch aus der Politik. Die Grünen-Innenpolitikerin Monika Lazar hält den Vorschlag für „einen guten Ansatz“. Je nach der Straftat, die mit dem Gebäude verknüpft seien, könnte ein Träger gewählt werden, der genau dazu präventiv arbeitet. „Das hätte eine besonders hohe Symbolkraft“, betont Lazar.

Im Bundesjustizministerium, das den Gesetzentwurf verantwortet, hält man sich bedeckt. Eine Sprecherin verweist aber darauf, dass die Bundesländer schon heute über eingezogene Gegenstände frei verfügen könnten. „Damit kommt grundsätzlich auch eine Verwendung zu gemeinnützigen Zwecken in Betracht.“

So wurde tatsächlich 2015 in Dortmund im früheren Zentrum des verbotenen „Nationalen Widerstands“ ein Jugendcafé eröffnet – samt „Respekt-Büro“ des Jugendamtes. Es war ein bewusstes Zeichen der Stadt. Und für die Verbände ein vorbildliches Vorgehen. Nun wollen sie dieses auch gesetzlich festschreiben lassen.

10 Nov 2016

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Konrad Litschko

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