taz.de -- Asyl in Deutschland für verfolgte Türken: Auswärtiges Amt erklärt Solidarität
Die Vorgänge in der Türkei hätten mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun, erklärt Staatsminister Roth – und legt „kritischen Geistern“ nahe, Asyl zu beantragen.
Berlin dpa/afp | Angesichts der zahlreichen Verhaftungen von Journalisten und Oppositionsabgeordneten in der Türkei hat das Auswärtige Amt ausdrücklich auf das deutsche Asylrecht hingewiesen. „Alle kritischen Geister in der Türkei sollen wissen, dass die Bundesregierung ihnen solidarisch beisteht“, [1][sagte Staatsminister Michael Roth] der Zeitung Die Welt.
Über Asyl entschieden zwar die zuständigen Behörden. „Aber: Deutschland ist ein weltoffenes Land und steht allen politisch Verfolgten im Grundsatz offen. Sie können in Deutschland Asyl beantragen. Das gilt dezidiert nicht nur für Journalisten.“
Roth übte deutliche Kritik am [2][Vorgehen von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan]. „Was derzeit in der Türkei geschieht, hat mit unserem Verständnis von europäischen Werten, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Medienfreiheit nichts zu tun“, sagte Roth. „Deshalb ist unsere Antwort gegenüber der türkischen Regierung auch glasklar: So nicht!“
Roth sagte, der am Mittwoch erwartete EU-Fortschrittsbericht über die Beitrittsverhandlung mit der Türkei werde negativ ausfallen. „Die EU-Kommission wird sehr nüchtern, sehr klar und sehr kritisch bilanzieren, was in der Türkei schlecht – oder gar nicht – läuft. Das ist leider sehr viel.“ Der Staatsminister sprach sich dennoch gegen einen Abbruch der Verhandlungen aus. „Ein solcher Schritt würde doch gerade die westlich orientierten Türken alleinlassen.“
Seit dem gescheiterten Putsch vom 15. Juli haben die türkischen Behörden Repressionsmaßnahmen gegen weite Teile der Gesellschaft ergriffen, darunter das Bildungswesen, die Medien, die Streitkräfte und die Justiz. Rund 35.000 Menschen wurden festgenommen, zehntausende weitere wurden aus dem Staatsdienst entlassen.
8 Nov 2016
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