taz.de -- Tengelmann-Übernahme durch Edeka: Er kann einfach nicht loslassen

Wirtschaftsminister Garbiel hält weiterhin an der Fusion zweier Supermarktketten fest. Er wehrt sich gegen „falsche Tatsachenbehauptungen“.
Bild: Beim Einkaufen fusioniert: Sigmar Gabriel würde dieses Bild freuen

BERLIN taz | Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will versuchen, die umstrittene Fusion zwischen den Supermarktketten Kaiser’s Tengelmann und Edeka doch noch durchzusetzen.

Am Mittwoch kündigte er an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf einzulegen. Dieses hatte die Erlaubnis der Fusion durch Gabriel am Dienstag kassiert. Das Gericht habe unter anderem „falsche Tatsachenbehauptungen“ aufgestellt, sagte der Minister.

Karl-Erivan Haub, Miteigentümer von Kaiser’s Tengelmann, will seine Filialen mit rund 16.000 Beschäftigten an den Edeka-Konzern verkaufen. Von Konkurrent Rewe liegt ebenfalls ein Übernahmeangebot vor. Nachdem das Bundeskartellamt die Tengelmann-Edeka-Fusion untersagt hatte, erteilte das Bundeswirtschaftsministerium eine Sondergenehmigung. Dagegen rief Rewe das Oberlandesgericht an – mit Erfolg.

Die Richter erklärten, Gabriel sei bei seiner Erlaubnis möglicherweise „befangen“ gewesen. Beleg: Am 1. und 16. Dezember 2015 habe er mit Antragsteller Haub und Edeka-Chef Markus Mosa „Sechs-Augen-Gespräche“ geführt, über deren Ergebnisse nichts in den Akten zu finden sei.

In der Pressekonferenz, für die er seinen Nordsee-Urlaub unterbrach, wies Gabriel die Argumente des Gerichts zurück. Sechs-Augen-Gespräche zwischen ihm sowie Haub und Mosa hätten nicht stattgefunden. Am 1. Dezember 2015 habe er ein Gespräch mit Edeka geführt, in dem mindestens der „verfahrensleitende Beamte“ anwesend gewesen sei, vermutlich auch ein Staatssekretär, schilderte Gabriel aus seiner „Erinnerung“.

Am 16. 12. 15 habe gar kein Gespräch stattgefunden, wohl aber am 18. 12., wiederum mit Edeka. Die Ergebnisse der Unterhaltung seien bei den Akten zu finden. Gabriel betonte, dass Rewe Akteneinsicht erhielt und an Anhörungen im Ministerium teilnahm.

Das Gericht verwarf außerdem Auflagen, die der Wirtschaftsminister für die Fusion erlassen hatte. Tarifverträge zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten ließen sich nicht mit dem Gemeinwohl begründen. Antwort Gabriel: Nicht nur der vorläufige Erhalt von 16.000 Arbeitsplätzen, sondern auch die Qualität der Jobs seien wichtig für die soziale Marktwirtschaft.

13 Jul 2016

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Hannes Koch

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