taz.de -- Kompromiss-Gesetz zu Fracking: Hintertür bleibt offen
Über ein Jahr lang lag das Fracking-Gesetz im Bundestag auf Eis. Jetzt sollen Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken möglich sein.
Berlin dpa | Eine kommerzielle Förderung von Schiefergas mit der umstrittenen Fracking-Methode bleibt in Deutschland tabu. Der Bundestag billigte am Freitag den zuvor ausgehandelten Koalitionskompromiss zu der umstrittenen Erdgas-Fördermethode.
Danach gilt ein unbefristetes Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings, bei dem Gas aus tiefen Gesteinsschichten durch Einpressen von Flüssigkeiten gefördert wird. Zu wissenschaftlichen Zwecken darf es Probebohrungen geben, um die Folgen für die Natur zu erkunden – aber nur, wenn die betroffenen Bundesländer dem zustimmen.
Darin sehen Kritiker eine Hintertür, um diese bei Umweltschützern besonders gefürchtete Fracking-Art doch noch zuzulassen. Linke und Grüne fordern ein komplettes Fracking-Verbot. 2021 soll der Bundestag auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse das Verbot erneut prüfen. Gegner befürchten unter anderem, dass das Grundwasser belastet wird und es zu Erdbeben kommt.
Das Fracking-Gesetz hatte nach dem Kabinettsbeschluss über ein Jahr lang im Bundestag auf Eis gelegen.
24 Jun 2016
TAGS
ARTIKEL ZUM THEMA
n Deutschland wird es nach einer Umfrage unter den 16 Bundesländern keine Probebohrungen für die Schiefergas-Förderung nach der Fracking-Methode geben.
Jahrelang haben Umweltverbände gegen Fracking gekämpft. Jetzt ist das Gesetz da, aber sie nörgeln weiter.
Der Widerstand hat sich gelohnt: Das schädliche unkonventionelle Fracking wird es in Deutschland praktisch nicht geben.
Der unkonventionelle Einsatz von Fracking wird verboten. Nur ausnahmsweise sollen Probebohrungen möglich sein. Umweltschützer befürchten Einstieg.
Am liebsten würde die Große Koalition das Thema Fracking aus den nächsten Wahlkämpfen heraushalten. Aber daraus wird wohl nichts.
Mit dem geplanten Fracking-Gesetz geht es nicht voran. Deswegen will Niedersachsen die Technik nach fünfjährigem Moratorium wieder genehmigen.