taz.de -- Neues Hundegesetz in Berlin: Bello muss jetzt an die Leine
Jetzt hat Verbraucherschutzsenator Heilmann (CDU) doch noch was erreicht: Sein Hundegesetz ist verabschiedet worden. Mal sehen, ob sich jemand dran hält.
Berlin dpa/taz | Nach jahrelanger Diskussion bekommt Berlin ein neues Hundegesetz. Das Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstag das zum Teil kontrovers diskutierte Papier. Voraussichtlich ab dem kommenden Jahr müssen Hunde in der Öffentlichkeit an einer Leine geführt werden. Es soll aber Ausnahmen für erfahrene Hundehalter geben. Die entsprechende Rechtsverordnung ist noch nicht ausgearbeitet.
Künftig sollen die Bezirke auch Gebiete festlegen können, in denen Hunde verboten sind. Und Hundehalter müssen künftig Beutel für Hundekot dabei haben, wenn sie mit ihrem Tier unterwegs sind. Ihre Sachkunde können Hundehalter freiwillig nachweisen. Zwei Rechtsverordnungen zum Gesetz müssen aber noch erarbeitet werden.
Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) sagte, mit dem Gesetz sei ein guter Kompromiss zwischen Hundehassern und Hundeliebhabern gefunden worden. Der CDU-Politiker hatte für das Gesetz auch einen sogenannten Bello-Dialog initiiert, in dem Bürger ihre Vorschläge einbringen konnten. Es gehe darum, dass sich die Menschen freiwillig an die Regelungen halten, so Heilmann. Laut Justizverwaltung gibt es etwa 100.000 angemeldete Hunde in Berlin. Die Dunkelziffer soll aber genauso hoch sein.
Die Grünen-Abgeordnete Claudia Hämmerling kritisierte im Parlament, das Gesetz diene nicht dem Tierschutz, sondern sei ein fauler Kompromiss zwischen CDU und SPD. „Das Gesetz schafft nur Politikverdrossenheit, es ist eine herbe Enttäuschung.“
Tatsächlich ist das Verhältnis zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern in Berlin äußerst schwierig: Hinterlassenschaften von Hunden finden sich in Berlin auf fast allen Gehwegen; entsprechend stinkig sind die Reaktionen der Nicht-Hundebesitzer. Schon in früheren Jahren hatte die Politik versucht, für die Haltung von Hunden, vor allem von Kampfhunden, schärfere Auflagen zu machen. In der Regel werden diese in der Praxis jedoch ignoriert.
Erst am Mittwoch hatte das Berliner Verwaltungsgericht das umstrittene Hundeverbot an zwei Berliner Seen gekippt. Gegen die generelle Regelung an Schlachtensee und Krummer Lanke im Südwesten der Stadt konnte sich ein Hundebesitzer mit seinen beiden Eilanträgen durchsetzen.
Der 43-jährige Rechtsanwalt darf nun mit seinem ungarischen Jagdhund „Ella“ wieder auf den Uferwegen spazieren, das Tier muss aber an der Leine geführt werden. Die Beschlüsse gelten auch für andere Hundebesitzer – das Gericht sprach von deren „Mustercharakter“. Es sind Eilentscheidungen, in der Hauptsache ist noch nicht entschieden.
Die Verfügungen des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf sowie der Berliner Forsten wurden als rechtswidrig eingestuft. Stadträtin Christa Markl-Vieto (Grüne) zeigte sich kämpferisch. Sie strebe ein neues Verbot ein, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. „Ich hoffe auf das neue Hundegesetz. Danach sollen die Bezirke ermächtigt werden, hundefreie Zonen festzulegen.“
Erst im Dezember hatte ein anderer Kläger vor demselben Gericht die Aufhebung des ersten Hundeverbots an beiden Seen erreicht. Das Bezirksamt erließ jedoch ein neues Verbot auf anderer gesetzlicher Basis, das wiederum vom 15. April bis 15. Oktober jeden Jahres gelten sollte. Auch die Berliner Forsten hatten die Sperrung für Hunde angeordnet und sich auf das Waldgesetz berufen.
23 Jun 2016
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