taz.de -- Wachkomakind in Brandenburg: Kampfhund Tascha darf wohl bleiben
Zehntausende Bürger und auch Politiker haben dafür gekämpft, dass Terrier bei dem schwer kranken Wachkomakind Dylan bleiben darf. Nun ist eine Lösung da.
BERLIN dpa | Das Drama um das Wachkomakind Dylan aus Schönwalde/Glien (Havelland) und seinen besten Freund, Kampfhund Tascha, steht vor einem guten Ende. Der Vater des schwer kranken Zehnjährigen habe angegeben, dass der Hund offiziell bei einem Verwandten in Berlin angemeldet sei, sagte Bürgermeister Bodo Oehme am Dienstag. "Wenn er uns die Meldebescheinigung bringt, ist die Akte damit für uns geschlossen." Das Ordnungsamt der Gemeinde wollte Tascha aus der Familie nehmen. In Brandenburg ist die Haltung eines American Staffordshire Terrier im Gegensatz zu Berlin untersagt, weil das Tier dort als gefährlicher Kampfhund gilt.
Tascha kam als Welpe in die Familie und wirkt der Familie zufolge beruhigend auf den Jungen, der seit seiner Geburt im Wachkoma liegt. Der Kreislauf werde stabiler und teilweise könne sogar auf künstliche Beatmung verzichtet werden, sagte Vater Eckhard Gerzmehle. Doch nach dem Umzug der Familie von Berlin nach Schönwalde änderte sich die Rechtslage. Als Tascha auf die Straße lief und einen anderen Hund verletzte, schickte das Ordnungsamt Ende Oktober die Verfügung, dass der Hund die Familie verlassen müsse.
In einem zweiten Schritt will der Vater nun erreichen, dass der Hund als Therapiehund anerkannt wird. "Dafür ist eine entsprechende Ausbildung und Prüfung erforderlich sowie ein Gutachten, dass der Hund nicht gefährlich ist", sagte Oehme. Wenn diese Nachweise erbracht seien, könne Tascha auch wieder offiziell bei der Familie leben - und bei seinem Freund Dylan bleiben.
Dafür hatten sich neben Landtagsabgeordneten Zehntausende Menschen im Internet eingesetzt. Die [1][Facebook-Seite "Unterstützt Wachkomakind Dylan und seinen Hund Tascha"] hatte bis Dienstagnachmittag mehr als 190.000 Unterstützer-"Likes".
3 Dec 2013
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