taz.de -- Bilanz: Die Bremse bremst nicht
Die Mietpreisbremse gilt seit einem Jahr, doch jetzt gibt es Zweifel, ob diese wirklich greift. Der Berliner Mieterverein fordert Sanktionsmöglichkeiten.
Seit einem Jahr gilt in Berlin die Mietpreisbremse. Sprunghafte Mieterhöhungen sollen damit verhindert werden. Für das gesamte Stadtgebiet bedeutet das, dass die zulässige Miete bei Wiedervermietung nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Viele Mieter zahlen jedoch ein Jahr nach Einführung des Gesetzes immer noch deutlich zu viel – bilanziert der Berliner Mieterverein am Montag.
„Wir müssen eine ernüchternde Bilanz ziehen“, sagt der Vereins-Geschäftsführer Reiner Wild und fordert Nachbesserungen am Bundesgesetz. „Insbesondere von privaten Wohnungsunternehmern und Vermietern wird die Mietpreisbremse missachtet.“ Im Durchschnitt liegen die Mieten in Berlin 31 Prozent über der zulässigen Höhe. Das geht aus zwei Studien im Auftrag des Mietervereins hervor. Die erste Studie des Forschungsinstituts Regiokontext analysiert 50.000 Wohnungsangebote des Internetportals Immobilienscout 24. Ein zweites Gutachten des Instituts für Soziale Stadtentwicklung (IFSS) untersucht neben einer Immobilienscout-Stichprobe weitere 170 Wohnungseinheiten sechs städtischer Wohnungsunternehmen.
Der Mietunterschied zwischen Angeboten von städtischen und privaten Wohnungsunternehmen liege im Schnitt bei 3,71 Euro, so Wild. Laut IFSS-Gutachten ist die Überschreitung der zulässigen Miethöhe in Friedrichshain-Kreuzberg am größten. In Marzahn-Hellersdorf werde die Mietpreisbremse, aufgrund des hohen Angebots städtischer Unternehmen, am wenigsten verletzt.
Angebote, die laut Gesetz von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, wurden nicht berücksichtigt. Ausnahmen gibt es bei Neubauten, nach umfassender Modernisierung und wenn der Vermieter zuvor schon höhere Mieten kassiert hat. Ein Problem sei, dass die Mieter beim Einzug in die neue Wohnung die Miete des Vormieters nicht kennen, sagt Wild. Damit Mieter mögliche Ausnahmen von der Mietpreisbremse leichter erkennen können, fordert er vom Gesetzgeber mehr Transparenz. Aufgrund von Datenschutzregeln ist der Vermieter nicht zur Auskunft verpflichtet.
Kritik an der Studie
Kritik an der Studie übt der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). „Ziel des Gesetzgebers war es, die Mietendynamik deutlich zu bremsen. Die […] Studie kommt zu genau diesem Schluss“, sagt Maren Kern vom BBU. Die festgestellten Überschreitungen der Mietpreisbremse seien das Ergebnis methodischer Fehler. Hierzu zähle, dass die untersuchten 50.000 Wohnungsangebote nur einen Teilmarkt der Neuvermietungen abbilden würden.
Laut Studie stagnierte der Mietpreis tatsächlich im vergangenen Jahr auf hohem Niveau. Das habe aber wenig mit der Mietpreisbremse zu tun, sagt Wild. Bei 8,67 Euro pro Quadratmeter netto kalt sei in Berlin momentan einfach Schicht.
Bislang gab es vier Klagen von Mitgliedern des Mietervereins wegen Verstößen gegen die Mietpreisbremse. Um gegen Vermieter vorgehen zu können, sei die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten erforderlich, so Wild. Vorstellbar sei ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
30 May 2016
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