taz.de -- Übernachtungsportal Airbnb: Widerstand ist zwecklos

Der Senat verweigert dem Portal Airbnb eine Ausnahmeregelung: Auch Global Player müssen bei der Suche nach illegalen Ferienwohnungen kooperieren.
Bild: Immer mehr Touristen zieht es nach Berlin. Doch Ferienwohnungen zu vermieten wird schwieriger

Für Airbnb fand die Kreuzigung schon am Gründonnerstag statt. Bei einem Treffen mit Senatsvertretern musste eine Delegation des Übernachtungsportals die Hoffnung fahren lassen, dass der Kelch des Zweckentfremdungsverbots an ihnen vorübergehen könnte. Sprich: Die erst jüngst verschärften Regeln für die Vermietung von Ferienwohnungen und deren Vermittler gelten auch für den Global Player. Für dessen Geschäftsmodell ist das ein Problem.

Das 2014 beschlossene Zweckentfremdungsverbot soll Wohnraum erhalten, indem es die Vermietung von Zimmern oder Wohnungen an Feriengäste genehmigungspflichtig macht. Mit der im Februar verabschiedeten Novelle versucht die rot-schwarze Koalition nun, verbliebene Schlupflöcher zu schließen. Unter anderem werden die Betreiber von Übernachtungsportalen im Internet verpflichtet, den Behörden die Daten von Anbietern mitzuteilen. Bei Airbnb erfahren bislang nur die Mieter nach Vertragsabschluss die genaue Adresse der Wohnung.

Christopher Lehane, „Head of Global Policy and Public Affairs“ von Airbnb, hatte sich vom Antichambrieren beim Senat offenbar irgendeine Ausnahmeregelung erhofft. Sein Interesse daran ist verständlich: Wohnungsbesitzer, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten wollen, dürften künftig die Anonymität des Portals vermissen und es meiden. Aber Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup blieb hart und ließ anschließend mitteilten, die Herausgabe von Daten über Ferienwohnungs-Vermieter sei „der Lackmustest für die Kooperationsbereitschaft von Airbnb“. Weitere Gespräche seien nur sinnvoll, „wenn Airbnb bereit ist, konstruktiv daran mitzuwirken, den Berliner Wohnungsmarkt vor Zweckentfremdung zu schützen“.

Enger wird es durch die Novelle des Zweckentfremdungsverbots nicht nur für jene Vermieter, die im Verborgenen agieren. Am 30. April endet auch die zweijährige Schonfrist, die das Gesetz den Anbietern bestehender Ferienwohnungen gewährte, wenn sie diese meldeten. Das betrifft rund 6.300 Fälle. In vielen dürfte das Bezirksamt die nötige Genehmigung verweigern, weil die Wohnungen in Gebieten mit hohem Verdrängungsdruck liegen. Auch Zweitwohnungen sind nicht mehr vom Gesetz ausgenommen.

Airbnb schoss gleich mit den Ergebnissen einer Umfrage zurück. Der zufolge unterstützen mehr als 70 Prozent der BerlinerInnen das Airbnb-Modell. 77 Prozent lehnten Bußgelder gegen „Home Sharer“ ab, und 68 Prozent seien gegen eine mögliche Internet-Plattform zur Denunziation ungenehmigter Ferienwohnungen.

26 Mar 2016

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Claudius Prößer

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