taz.de -- Umbau der Ökostromförderung: Billig hat Vorrang

Der Ökostrommarkt steht vor großen Veränderungen: Ausschreibungen sollen feste Vergütungen weitgehend ersetzen.
Bild: Ausgeschrieben werden sollen künftig die Vergütungen für Windstrom an Land und auf See sowie Solarstrom aus großen Anlagen

FREIBURG taz | Die Ökostromförderung in Deutschland soll bis 2017 erheblich umgebaut werden: An die Stelle von festen Einspeisevergütungen treten künftig Ausschreibungen. Grundsätzlich ist dieser Strategiewandel bekannt, nun hat das Bundeswirtschaftsministerium in einem Eckpunktepapier Details benannt, die mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im kommenden Jahr umgesetzt werden sollen. „Damit wird die Entwicklung des EEG in Richtung mehr Marktnähe und Wettbewerb konsequent vorangetrieben“, heißt es in dem Papier.

Ausgeschrieben werden sollen künftig die Vergütungen für Windstrom an Land und auf See sowie Solarstrom aus großen Anlagen. Den Zuschlag erhalten diejenigen Projekte, die mit der niedrigsten Förderung auskommen. Ausgenommen von den Ausschreibungen sollen alle Anlagen bis zu einer installierten Leistung von einem Megawatt sein; für diese wird die Förderhöhe weiterhin gesetzlich bestimmt. „Diese Bagatellgrenze verringert den Bürokratieaufwand und dient zugleich dem Erhalt der Akteursvielfalt“, betont das Ministerium.

Die Branche der Erneuerbaren sieht Ausschreibungsmodelle kritisch, weil sich diese in anderen Ländern als wenig effizient erwiesen haben. Entsprechende Kritik kommt auch aus der Opposition im Bundestag: Ausschreibungen machten den Ausbau der Erneuerbaren „insgesamt bürokratischer und teurer“, sagt Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Grünen. Zudem würgten sie die Bürgerenergiewende ab.

Dennoch beginnt inzwischen ausgerechnet der Biogassektor, der von den Ausschreibungen nach den aktuellen Plänen gar nicht betroffen ist, sich mit dem Modell zu arrangieren. Denn die Biogasfirmen mussten erfahren, wie die EEG-Novelle 2014 trotz Festvergütungen den Anlagenbau weitgehend zum Erliegen brachte. Nun keimen Hoffnungen auf, dass die Ausschreibungen neue Perspektiven schaffen können. Vor allem sind die Altanlagen gefährdet. Denn wenn die Förderung ab Ende 2020 schrittweise ausläuft, wird nach jetzigem Recht kaum eine der betreffenden Anlagen noch zu betreiben sein.

Für das Biogas droht also mehr als nur Stagnation, es droht Rückbau. „Wir brauchen dringend Anschlussregelungen für die Zeit nach dem EEG“, sagt daher Claudius da Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas. Das Wirtschaftsministerium greift dieses Thema nun insofern auf, als es „Ausschreibungen für eine Anschlussförderung“ anregt – nicht zuletzt damit die Anlagen „flexibilisiert und modernisiert werden“ können.

Bisher spiegelte sich dieser besondere Vorteil der Bioenergie noch in keinem EEG wider: Als speicherbare Energie kann sie vor allem dann zur Stromerzeugung eingesetzt werden, wenn Wind und Sonne gerade schwach sind.

26 Nov 2015

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Bernward Janzing

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