taz.de -- Betrugsprozess: Abzock-Vermieter kriegt Deal

Landgericht verhandelt gegen den Immobilienbesitzer Kuhlmann, der dem Sozialamt überhöhte Mieten für Hartz-IV-EmpfängerInnen in Rechnung stellte.
Bild: Hauptsache, die Leute kommen unter: Bei Sozialwohnungen schaut das Team Arbeit nicht so genau hin.

Hamburg taz | Das Angebot eines Deals aus Gründen der Prozessökonomie kam gleich nach Verlesung der Anklage: Wenn der Ex-CDU-Kommunal-Politiker und Immobilienbesitzer Thorsten Kuhlmann am Mittwoch ein Geständnis ablege, solle er glimpflich davon kommen, bot das Landgericht an. Indem er die 117 ihm zur Last gelegten Mietbetrugsfälle und -versuche einräume, werde das Gericht den 52-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von nicht mehr als 15 Monaten verurteilen.

Fünf Jahre lang klappte die miese Masche von Thorsten Kuhlmann und dessen Grundstücksgesellschaft gut. Zwischen 2005 und 2010 vermietete er Bruchbuden in Hamm, Horn, Billstedt und Wilhelmsburg an von Obdachlosigkeit bedrohte Hartz-IV-Empfänger, deren Mieten nach dem Sozialgesetzbuch „SGB II“ von der Arbeitsgemeinschaft Team-Arbeit gezahlt werden mussten. Während in den Mietverträgen die Behausungen mit 49 oder 38 Quadratmetern ausgewiesen wurden, waren sie tatsächlich nur 30 oder 20 Quadratmeter groß. Zimmer in Wohnungen ohne eigene Küche oder Bad wurden als ganze Wohnungen mit Küche und Bad beim Team-Arbeit abgerechnet.

Obwohl die durch Team-Arbeit zu entrichtenden Mietzahlungen zwar nicht die Regelsätze für Wohngeld nach dem SGB II überschritten, erzielte Kuhlmann somit Quadratmeterpreise von 14 Euro und damit weit über dem Mietenspiegel. Die offiziellen Mieter, froh ein Dach über den Kopf zu haben, ließen sich das gefallen. Team-Arbeit nahm alles scheinbar widerspruchslos hin, um die Leute in Obdach zu bringen.

Aufgeflogen ist das „System Kuhlmann“, als er auch unbewohnbare Dachböden und Kellerräume mit Schimmel als Wohnungen der Team-Arbeit in Rechnung stellen wollte und damit 2010 die Bauprüfabteilung des Bezirksamtes Mitte aufschreckte. In einigen Zivilprozessen haben sich der 52-Jährige und Team-Arbeit seither auf Rückzahlungen verglichen. Das Landgericht geht aber immer noch von einem Schaden von 400.000 Euro aus. Dennoch schlägt es den Vergleich ohne Beweisaufnahme vor. „Ein Verfahren würden zwei Jahre dauern“, sagte Richterin Woltas. Es gebe auch diverse juristische Probleme, das Betrugsdelikt einzugrenzen.

Denn es sei bei den Verträgen durch die Zwischenschaltung der Mieter eine „untaugliche Dreieckbeziehung“ entstanden. Zudem habe Team-Arbeit Kuhlmann den Betrug leicht gemacht. In 54 Fällen müsse schon jetzt „nur von versuchtem Betrug“ ausgegangen werden, da die Team-Arbeit-Sachbearbeiter der Bezahlung auch dann zugestimmt hätten, wenn sie die tatsächlichen Wohnungsgrößen gekannt hätten. „Die Kammer war sich lange nicht einig, wo eigentlich der Schaden liegt“, sagt Woltas.

3 Aug 2015

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Kai von Appen

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