taz.de -- Kommentar Fracking-Gesetz: Nur ein Etappensieg

Beim Fracking steigt die Chance auf einen sinnvollen Kompromiss beim Gesetzesentwurf. Doch die Kritiker sollten sich nicht zu früh freuen.
Bild: Müssen womöglich mit Sandstein-Fracking leben: AktivistInnen vor dem Bundestagsgebäude (Archivbild vom 10.5.2014).

Beim Thema Fracking geht der Riss quer durch alle Parteien. Schon die schwarz-gelbe Regierung hatte es nicht geschafft, sich auf ein Gesetz zu einigen, das die umstrittene Fördertechnik für Gas und Öl in Deutschland regelt. In der Großen Koalition wiederholt sich das Ganze jetzt: Der für diese Woche geplante Beschluss wird auf den Herbst verschoben, weil die Wirtschaftspolitiker nicht mit den Vorschlägen der Umweltpolitiker leben können – und umgekehrt.

Die Fracking-Gegner, die vor Gefahren für Trinkwasser und Umwelt warnen, feiern die Verschiebung als großen Erfolg. Tatsächlich steigt durch die Verzögerung die Chance, dass das Gesetz weiter verschärft wird. Aber trotz dieses Etappensiegs haben die Fracking-Gegner noch nicht gewonnen. Denn wenn es gar kein Gesetz gibt, da haben die Befürworter recht, darf in Deutschland überall gefrackt werden.

Derzeit erteilen die Behörden mit Blick auf das laufende Gesetzgebungsverfahren zwar keine Genehmigungen. Und die Unternehmen werden sich vermutlich hüten, durch eine Klage gegen diese Praxis die öffentliche Debatte weiter anzuheizen, solange sie noch auf eine Einigung in ihrem Sinn hoffen dürfen. Doch eine Dauerlösung ist das nicht – spätestens wenn das Gesetz endgültig scheitert, würden sie ihr Recht einfordern.

Daher braucht es eine neue Regelung. Und weil die Union einem völligen Fracking-Verbot nicht zustimmen wird, wird es auf einen Kompromiss zulaufen. Denkbar wäre es, das in Deutschland lange erprobte Fracking in Sandstein unter scharfen Auflagen zu erlauben, das riskantere Fracking in Schiefer aber generell zu untersagen. Mit dieser Lösung, für die sich auch der Bundesrat ausgesprochen hat, sollten eigentlich alle Beteiligten gut leben können.

1 Jul 2015

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Malte Kreutzfeldt

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