taz.de -- Minderjährige Flüchtlinge in Hamburg: Schwanzvergleich bestimmt das Alter
Hamburg bestimmt das Alter minderjähriger Flüchtlinge, indem man ihnen auf die Genitalien schaut und nennt das Vorgehen „wissenschaftlich“.
Hamburg scheut weder Kosten noch Mühen, wenn es um Flüchtlinge geht. Panoramaschichtaufnahmen der Kieferknochen, Röntgenbilder von Handskelett und Schlüsselbein und gern auch noch eine Computertomographie obendrauf: Um das Alter von jugendlichen Flüchtlingen zu ermitteln, setzt die Stadt das gesamte Arsenal an Medizintechnik in der Uniklinik Eppendorf (UKE) ein. Aber auch der geschulte Blick dürfe nicht fehlen, antwortet der Senat jetzt auf eine Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP).
„Es erfolgt eine Inaugenscheinnahme der bezüglich einer Abschätzung des Entwicklungs- bzw. Reifezustandes maßgeblichen Partien der Körperoberfläche, insbesondere bei männlichen Probanden der Gesichtsregion und der Achselhöhlen sowie der Genitalregion. Bei weiblichen Probanden erfolgt eine Inspektion des Entwicklungszustandes der Brustdrüsen“, so die detailfreudige Senatsauskunft, über die Dutschke gar nicht erfreut ist. Sie hält die „hochnotpeinliche Intimuntersuchung für unwürdig“.
Der Senat hingegen beruft sich darauf, dass dieses Verfahren „auf wissenschaftlichen Standards basiert“. Auch sei es von Verwaltungsgerichten „nicht in Frage gestellt worden“. Zudem verweist er auf eine geringe Fehlerquote. Seit 2012 seien 1.844 Jugendliche untersucht worden, nur 14 hätten das Ergebnis juristisch angefochten, lediglich drei davon erfolgreich, rechnet der Senat vor.
Für die Betroffenen kann die Altersfeststellung gravierende Folgen haben. Beim Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) befinden zwei Sozialpädagogen nach einem Gespräch über den Status von jugendlichen Flüchtlingen, die keine Pässe oder andere offiziellen Papiere haben. Werden sie als volljährig eingestuft, kommen sie in eine Unterkunft für Erwachsene. Minderjährige werden von der Jugendhilfe betreut, dürfen zur Schule gehen und sind vor Abschiebung geschützt.
Nach Auskunft des Senats ist die Teilnahme an der ärztlichen Untersuchung „freiwillig“. Wird sie jedoch verweigert, „wird die Inobhutnahme beendet“: Wer sich nicht untersuchen lässt, gilt eben als volljährig. „Skandalös“ findet das Conny Gunßer vom Flüchtlingsrat Hamburg. Problematisch sei zudem, dass der KJND über das Alter befinde und zugleich die Minderjährigen aufnehmen müsse. Da die Plätze knapp seien, könnte im Zweifel zu Ungunsten der Jugendlichen entschieden werden, fürchtet Gunßer.
Sehr kritisch sieht Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Hamburger Ärztekammer, das Verfahren: „Auch bei Untersuchungen der Geschlechtsmerkmale muss die Privatsphäre gewahrt bleiben. Dass Jugendliche in die Gruppe der Erwachsenen eingeteilt werden, wenn sie an der Untersuchung nicht mitwirken, konterkariert die vorgebliche ‚Freiwilligkeit‘ und ist weder menschlich noch medizinisch gerechtfertigt.“ Das findet auch Dutschke: „Die Praxis ist zu überprüfen – mit dem Ziel, die Intimuntersuchung zu unterlassen.“
29 Jun 2015
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