taz.de -- Stimmen zum CDU-Mindestlohn: Ein "Placebo" für wenige

Gewerkschaften und Opposition lehnen den CDU-Vorschlag zur Lohnuntergrenze ab. Dieser sei "voller Widersprüche" und lasse viele "im Regen stehen".
Bild: Wird der CDU-Mindestlohn etwas verändern? Unwahrscheinlich.

BERLIN taz | Der Vorschlag zum Mindestlohn, der auf dem CDU-Parteitag am Montag präsentiert wurde, stößt auf den Protest der Gewerkschaften. In der Abstimmungsvorlage für den Parteitag ist von einer "allgemeinen verbindlichen Lohnuntergrenze" die Rede, aber nur "in den Bereichen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert". Eine Kommission der Tarifpartner soll diese Lohnuntergrenze festlegen.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Franz-Josef Möllenberg, sagte der taz, die Vorlage sei "voller Widersprüche". Denn damit "soll eine Kommission aus Tarifpartnern etwas löten, das Tarifpartner zuvor nicht regeln konnten". Die Arbeitgeber aber würden sich nicht bewegen, so Möllenberg: "Ohne den Druck des Gesetzgebers geht es nicht."

Auf Kritik stößt der Vorschlag, nur die tariflosen Bereiche mit einer Lohnuntergrenze zu belegen. Ein Sprecher des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sagte der taz: "Wir sind nicht damit einverstanden, dass sich die Lohnuntergrenze nur auf jene Branchen und Regionen beschränkt, in denen es keine Tarifverträge gibt. Viele Beschäftigten stehen damit immer noch im Regen, weil ihre Tariflöhne sehr niedrig sind."

Regional unterschiedliche Mindestlöhne?

Nach einer neuen Übersicht des Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung sehen 7 Prozent der Vergütungsgruppen in Tarifverträgen Stundenlöhne von unter 7,50 Euro brutto vor. Besonders in der Landwirtschaft, im Friseurhandwerk, Bewachungsgewerbe und im Hotel- und Gaststättenbereich gibt es diese tariflichen Niedriglöhne.

In Deutschland unterliegen nach den Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Westen gut ein Drittel aller Beschäftigten keiner Tarifbindung, im Osten sind es fast die Hälfte. Nur für Arbeitnehmer aus dieser Gruppe, die zum Niedriglohn ackern, würde dann die allgemeine Lohnuntergrenze gelten. Schlechtere Tarifverträge gerieten allerdings damit auch unter Druck, nach oben angepasst zu werden.

Wie die Lohnuntergrenze durch eine "Kommission" aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften gefunden werden soll, ist aber unklar. Nach der CDU-Vorlage soll sich diese Grenze nach den bisher existierenden Mindestlöhnen in einzelnen Branchen orientieren, wo es Lohnuntergrenzen ab 6,50 Euro brutto gibt. Die Kommission soll dabei "Differenzierungen" zulassen - so könnte es am Ende regional unterschiedliche Mindestlöhne geben. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil nannte die CDU-Vorlage am Montag einen "Placebo-Mindestlohn".

14 Nov 2011

AUTOREN

Barbara Dribbusch

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