taz.de -- Ermittlungen zur Neonazi-Terrorzelle: Zschäpe wegen Mordes ohne Anklage?
Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Zschäpe kann womöglich nicht wegen Mordes angeklagt werden. Das Innenministerium meint, es lasse sich nur der Vorwurf der Brandstiftung erhärten.
HALLE afp | Die zu der Zwickauer Neonazi-Zelle gehörende Beate Zschäpe kann womöglich nicht wegen Mordes, Beihilfe zum Mord oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden.
Wie die Online-Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung berichtet, geht man im Bundesinnenministerium davon aus, dass sich gegen Zschäpe letztlich nur der Vorwurf der Brandstiftung in ihrer eigenen Wohnung erhärten lasse. Die Zeitung berief sich auf die Spitze des Ministeriums.
Zwar war Zschäpe jahrelang gemeinsam mit ihren Gesinnungsgenossen und mutmaßlichen Haupttätern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund. Sie schweige jedoch und werde dies nach Einschätzung des Ministeriums auch weiterhin tun, berichtete das Blatt.
Das würde bedeuten, dass Zschäpe die Mitwisserschaft beziehungsweise die Beteiligung an den zehn Morden der Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" nicht nachgewiesen werden könne, zitierte die Zeitung aus den Ministeriumskreisen. Dies hätte die Folge, dass der NSU nicht als terroristische Vereinigung gelten würde, weil eine terroristische Vereinigung laut Paragraf 129a Strafgesetzbuch aus mindestens drei Menschen besteht.
Gelinge der Nachweis der Mitwisser- bzw. Mittäterschaft von Zschäpe oder anderer inhaftierter Verdächtiger nicht, seien Böhnhardt und Mundlos im juristischen Sinne als Einzeltäter zu werten, berichtete die Mitteldeutsche Zeitung.
Neben Zschäpe sitzen vier weitere Verdächtige in Untersuchungshaft. Generalbundesanwalt Harald Range hat die Anwendung der Kronzeugenregelung auf Zschäpe bereits abgelehnt. Dafür seien die Vorwürfe zu schwerwiegend, erklärte er in Interviews. Die Kronzeugenregelung ermöglicht Strafmilderung, wenn ein Verdächtiger aussagt.
19 Dec 2011
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