taz.de -- Nach Rücktritt als Justizsenator: Braun soll keine 50.000 Euro bekommen

Linke meint, Entlassung des Senators sei Rücktritt gewesen. Dafür gibt es kein Übergangsgeld
Bild: Abgang: Justizsenator Braun (CDU) trat nach nur 11 Tagen im Amt wegen der Schrottimmobilien-Affäre zurück.

Der über dubiose Immobiliengeschäfte gestolperte kurzzeitige Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Michael Braun (CDU), soll nach Willen der Linksfraktion kein Übergangsgeld bekommen. Darüber soll das Abgeordnetenhaus auf ihren Antrag hin am heutigen Donnerstag abstimmen. Die Linke argumentiert mit einer Rechtsauslegung, die von hochrangigen Juristen gestützt wird: Brauns Abgang sei nur der Form nach eine Entlassung, de facto aber ein Rücktritt - und dafür gibt es laut Senatorengesetz kein Geld.

Die Regelung sieht vor, dass entlassene Senatoren drei Monate ein volles, drei weitere ein halbes Gehalt erhalten, unabhängig von ihrer Amtszeit. Braun würde so fast 50.000 Euro erhalten. Da er Mitte Dezember nach nur zwölf Tagen aus dem Amt geschieden war, wurde die Zahlung als unmoralisch kritisiert.

Die Senatskanzlei hatte das Übergangsgeld im Dezember damit begründet, sie verfahre strikt nach Gesetz. War die damalige Kritik moralischer Natur, so argumentiert die Linke nun rechtlich. Sie verweist auf den Verfassungskommentator Gero Pfennig und den Vorsitzenden Verwaltungsrichter Percy MacLean: Nach deren Ansicht sei es Auslegungssache, ob ein Rücktritt oder eine Entlassung vorliegt. Für die Linksfraktion ist dabei nicht der formale Akt der Entlassung entscheidend, sondern dass die Initiative dazu von Braun ausging. "Die ,Bitte um Entlassung', der der Regierende Bürgermeister entsprochen hat, ist als Rücktritt zu qualifizieren", so ihr Antrag. Eine Anspruch auf Übergangsgeld bestehe nicht.

Senatssprecher Richard Meng hingegen sieht keinen Anlass, von der bisherigen Haltung abzurücken. "Da gibt es solche und solche Meinungen - wir haben das bei uns prüfen lassen und sind der Auffassung, dass ihm das Übergangsgeld zusteht."

Senatorengesetz ändern

SPD und CDU kündigten gegenüber der taz an, den Antrag im Parlament abzulehnen. Für den innenpolitische Sprecher der Sozialdemokraten, Thomas Kleineidam, ist anders als für die Linksfraktion der formale Akt der Entlassung entscheidend. "Rückblickend etwas umzuinterpretieren, halte ich für gewagt", sagte er. Kleineidam zeigte sich aber wie die CDU-Fraktion offen, über eine Änderung des Senatorengesetzes zu diskutieren. Die Grünen-Fraktion arbeitet nach eigenen Angaben an einem Antrag, Übergangsgeld erst ab einer gewissen Zeit im Amt zu zahlen. Für Kleineidam ist das "ein guter Ansatz".

Die CDU hält das Parlament zudem nicht für zuständig in dieser Frage - "das ist eine Entscheidung der Regierung", sagt Fraktionsprecher Michael Thiedemann. Zudem werde die Zahlung mit privaten Einkünften und der Hälfte seiner Abgeordnetendiät verrechnet: Verdiene Braun in seinem Beruf als Anwalt und Notar in gleicher Höhe, gebe es kein Übergangsgeld.

11 Jan 2012

AUTOREN

Stefan Alberti

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