taz.de -- „Pinterest“ hat Urheberrechtsprobleme: Gepinnt und zugenäht

Alles, was schön ist, pinnt man auf die Bilder-Plattform „Pinterest“. Gar nicht schön ist, dass mit dem Hype des Fotonetzwerks auch die Probleme größer werden.
Bild: Schönes Foto. Schöner Turnschuh. Schön bezahltes Urheberrecht.

Das [1][Fotonetzwerk Pinterest] boomt – in den USA, aber mittlerweile auch in vielen europäischen Ländern. Einer der Gründe dafür dürfte die leichte Bedienbarkeit sein: Einmal angemeldet, kann man mittels einfachem Lesezeichen („Pin it“) jedes Bild im Web, das man irgendwie schön findet, auf seine persönliche Seite packen.

Wer will, kann sich noch einige Unterseiten mit Kategorien anlegen – fertig ist das persönliche Grafikarchiv. Findet man Bilder anderer Nutzer gut, werden diese „repinnt“, also im eigenen Fotostrom wiederverwendet und eventuell durch einen Kommentar ergänzt.

Mit dieser Methode erreichte Pinterest nach Angaben des US-Web-Marktforschers Comscore mittlerweile 11,7 Millionen eindeutige Nutzer im Monat. Das Problem dabei: So simpel das alles ist – Pinterest bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Die Bilder, die auf der Plattform auftauchen, stammen in den seltensten Fällen von den Nutzern selbst, Pinterest ermuntert die Nutzer mit seinem „Pin it“-Lesezeichen sogar, Material aus anderen Internet-Angeboten zu übernehmen. Die Aufnahmen werden dabei auf Pinterests Server kopiert, zum Original wird nur noch ein Link gesetzt.

Was Pinterest da macht, hat in Deutschland vielen Nutzern schon eine Abmahnung eingebracht: Kopiert man hierzulande ein Bild von einer anderen Website und stellt sie beispielsweise in sein Blog, ist das bereits eine Urheberrechtsverletzung. „Die meisten deutschen Juristen kommen zu der Bewertung, dass Pinterest gegen das Urheberrecht verstößt“, sagte der auf Internet-Recht spezialisierte Anwalt Carsten Ulbricht aus Stuttgart kürzlich der Nachrichtenagentur dpa. Der rechtliche Grat sei hier schmal.

Konsequent anonym anmelden

„Fotos sind immer urheberrechtlich geschützt, egal wie trivial sie sind.“ Zwar habe er von Abmahnungen bislang nichts gehört. Das könnte aber auch daran liegen, dass der Pinterest-Boom in Deutschland gerade erst begonnen hat und es mangels Impressumspflicht in einem Pinterest-Board zudem schwierig ist, an den Account-Besitzer zu kommen. Anwalt Ulbricht warnt aber, dass sich das ändern könnte.

„Konsequent ist: Wer Pinterest nutzen will, sollte sich anonym anmelden“, sagte er. Im Sinne des Urheberrechts ist das aber nicht. Pinterest selbst glaubt, mit einem sogenannten Notification System zumindest in den USA auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Hier gibt es im Rahmen des 1998 verabschiedeten DMCA-Gesetzes eine Regelung, laut der Internet-Diensteanbieter erst dann für Inhalte ihrer Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von einem Rechtsverstoß Kenntnis haben.

Über das Notification System wird dies implementiert: Stößt ein Rechteinhaber auf geklaute Bilder, kann er bei Pinterest dafür sorgen, dass seine Inhalte heruntergenommen werden. „Uns ist sehr wichtig, Werte für Inhalteanbieter zu generieren“, beteuert Pinterest dazu in einer Stellungnahme, „wir verwenden sehr viel Zeit darauf, die Bedürfnisse und Probleme der Inhalteanbieter zu verstehen.“

Der „Nopin“-Code

Ein Ergebnis dieser Überlegungen ist ein seit Februar verfügbarer technischer Ansatz: Um gar nicht erst mit seinen Bildern auf Pinterest zu landen, kann man seither widersprechen. Baut man in den Code seiner Seite das sogenannte „Nopin“-Metatag ein, soll Pinterest Nutzern automatisch verweigern, Bilder aus diesem Angebot zu übernehmen. Das Bilderportal Flickr hat „Nopin“ bereits implementiert: Nutzer des Dienstes können ihre Aufnahmen so von Pinterest ausschließen, wenn sie das möchten.

Allerdings lässt sich auch das umgehen: Dazu muss der User das Bild nur vorher auf dem PC-Schreibtisch zwischenspeichern und es anschließend wieder hochladen. Entsprechend interessant könnte die Entwicklung von Pinterest werden. Derzeit beginnt die Plattform langsam, erste Umsätze zu generieren - dazu baute man bis vor kurzem sogenannte Affiliate-Links ein, um an Geschäften in Online-Shops beteiligt zu werden. Nach Protesten wurde die Funktion wieder eingestellt.

Was die eigenen Nutzungsbedingungen anbetrifft, legte Pinterest bislang viel wert auf seine Rechte: Das Portal räumte sich die Möglichkeit ein, gepinnte Nutzerbilder zu vermarkten. Inzwischen hat man diesen [2][Paragraphen allerdings gestrichen]. Man habe dies sowieso nie beabsichtigt, hieß es von der Firma.

29 Mar 2012

LINKS

[1] http://www.pinterest.com
[2] http://www.heise.de/foto/meldung/Pinterest-entschaerft-Nutzungsbedingungen-1479535.html

AUTOREN

Schwan

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