taz.de -- US-Kartellklage im E-Buch-Sektor: Preistreiber Apple

Gegen Apple und fünf E-Buchverlage ist in den USA ein Kartellverfahren erhoben worden. Sie sollen mit Absprachen die Preise künstlich hochgehalten haben.
Bild: Apples iPad soll schuld sein: Als es erschien, stiegen die Preise.

Das US-Justizministerium macht Ernst. Es führt seit Mittwoch ein Kartellverfahren gegen Apple und die zwei amerikanischen Groß-Verlage Penguin und Macmillan. Sie sollen Preisabsprachen bei elektronischen Buchtiteln, so genannten E-Books, getroffen haben. „Das Resultat der Preisabsprachen war, dass die Kunden Millionen von Dollars zu viel für E-Book-Titel zahlten“, begründete Justizminister Eric Holder die Klage vor dem New Yorker Bezirksgericht.

Zuvor hatten bereits drei weitere beteiligte Verlage einem Vergleich mit dem Justizministerium zugestimmt, dass sie ihre Preise wieder freigeben. Während sie von den Verfahren ausgenommen bleiben, droht Apple und den anderen Verlagen, darunter mit Macmillan auch eine Tochter des Stuttgarter Holtzbrinck-Verlages, zudem eine Klage der Generalstaatsanwälte von 16 Bundesstaaten, die Entschädigung für die Kunden in Höhe von 100 Millionen Dollar fordern.

Mit den Preisabsprachen wollten die Verlage nach Einschätzung des Ministeriums gegen die niedrigen Preise des Online-Händlers Amazon vorgehen, der seit Entwicklung seines E-Readers Kindle 2007 die Preise für elektronische Buchtitel bis auf 9,99 US-Dollar (7,60 Euro) drückte.

30 Prozent Gewinnanteil für Apple

Einige Verlage fühlten sich dadurch bedroht. Knapp ein Jahr vor der Vorstellung des iPads durch den Elektronikhersteller Apple trafen sie nach Informationen des Justizministeriums ab Sommer 2009 einige illegalen Absprachen: Während der Händler akzeptierte, dass die Verlage die Preise ihrer Titel selbst festlegen, gestanden die Verleger Apple pro verkauftem E-Book 30 Prozent Gewinnanteil zu.

„Allein das ist schon ein gravierender Eingriff in den Wettbewerb“, sagt Thomas Hoeren, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Münster. Doch für noch gravierender hält er eine andere Vertragsklausel, die Apple den Verlagen aufdrückte: Sie verpflichteten sich, keinen anderen Händler ihre Produkte billiger verkaufen zu lassen als Apple – wodurch auch Amazon und andere Händler die Bücher teurer anbieten, oder auf die Lizenzen verzichten mussten.

„Das ist in etwa das Schlimmste, was man wettbewerbsrechtlich machen kann und der größte Profiteur war natürlich Apple“, sagt Hoeren. Während der Marktanteil von Amazon bei E-Book-Verkäufen von 90 auf 60 Prozent sank, baute Apples iBook-Store in kurzer Zeit 15 Prozent Marktanteil auf. Nach Ansicht des Justizministeriums zulasten der Endverbraucher: Die Preise für E-Books seien seit 2009 von 9,99 Dollar auf bis zu 14,99 Dollar für Populärtitel gestiegen.

Während in Deutschland eine gesetzliche Preisbindung für den Buchmarkt gilt, halten die USA die Freiheit des Marktes hoch. Da englischsprachige Literatur viel weniger an die jeweilige Nation gebunden ist und eher einen Weltmarkt bedient, gilt es keine Kleinverlage und Händler in der nationalen Buchbranche zu protegieren.

Verlage klagen über Amazon

Die Verlage hatten dennoch moniert, unter Amazons Preisen zu leiden, wodurch auch ihre Autoren immer weniger erhalten könnten. Macmillan-Geschäftsführer John Sargent begründete seine Ablehnung des Vergleiches mit dem Justizministerium damit, dass dann das Monopol Amazons zurückkehre.

Für Wirtschaftsrechtler Hoeren spricht das Argument des Autorenschutzes nicht unbedingt für eine Preisbindung: In vielen Bereichen wie bei naturwissenschaftlichen Publikationen verdienten die Autoren ohnehin kaum noch etwas an den Tantiemen. „Für sie ist es eher von Vorteil, wenn die Bücher billiger sind und sich öfter verkaufen – so steigern sie ihre Bekanntheit.“ Für Populärautoren sehe das anders aus, hier könnten die Verlage die Preissenkung weitergeben.

Doch ansonsten profitiere jeder davon, wenn das Kartellverfahren gegen Apple und die Verlage erfolgreich wäre. Während bei der staatlich festgelegten Preisbindung wie in Deutschland vor allem die Kleinverleger und Kleinhändler geschützt würden, ginge das Privatkartell zulasten aller, die nicht beteiligt waren. „In Zeiten des Internets ist Preiskampf ohnehin eine amorphe Angelegenheit, da selbst Kleinstverlage ihre Bücher unkompliziert vertreiben können und durch den gestiegenen Wettbewerb alle Anbieter kreativ werden müssen.“

12 Apr 2012

AUTOREN

Grass

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