taz.de -- Kartellverfahren gegen Apple: Keine Gnade für Mauschler

Die US-Justiz hält am Verfahren gegen Apple wegen Preisabsprachen im E-Book-Bereich fest. Die Argumente gegen das Amazon-Monopol haben nicht überzeugt.
Bild: Apple und fünf Buchverlagen wird vorgeworfen, sich bei Einführung des iPads abgesprochen und die Preise für elektronische Bücher angehoben zu haben.

NEW YORK rtr/taz | Apple muss sich zusammen mit fünf Buchverlagen wegen Preisabsprachen im E-Book-Geschäft vor Gericht verantworten. US-Richterin Denise Cote lehnte nun einen gemeinsamen Antrag des iPhone- und iPad-Herstellers und der anderen betroffenen Unternehmen ab, die vergangenen Monat eingegangene Sammelklage fallen zu lassen.

Cote begründete ihre Entscheidung damit, dass - sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten - die Parteien gegen das Gesetz verstoßen hätten. Die Angeklagten sind beschuldigt, sich vor zwei Jahren bei Einführung des iPads abgesprochen und die Preise für elektronische Bücher angehoben zu haben.

Das Justizministeriums wirft Apple und den Verlagen vor, sich mit diesem Kartell widerrechtlich gegen die Dominanz von Amazon auf dem E-Book-Markt zusammen getan zu haben. Der Klageschrift zufolge stiegen die Preise Anfang 2010 innerhalb von drei Tagen um durchschnittlich zwei bis drei Dollar.

Nach Angaben des Justizministeriums soll es folgenden Deal gegeben haben: Während der Händler akzeptierte, dass die Verlage die Preise ihrer Titel selbst festlegen, soll Apple pro verkauftem elektronischem Buch 30 Prozent Gewinnanteil erhalten haben. Allein das sehen Experten schon als gravierenden Eingriff in den Wettbewerb.

Apple diktiert Preise

Doch für noch gravierender hält Thomas Hoeren, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität eine andere Vertragsklausel, die Apple den Verlagen mutmaßlich aufdrückte: Sie verpflichteten sich, keinen anderen Händler ihre Produkte billiger verkaufen zu lassen als Apple - wodurch auch Amazon und andere Händler die Bücher teurer anbieten, oder auf die Lizenzen verzichten mussten.

Solche Regelungen nach dem so genannten Meistbegünstigungsprinzip sind Teil des Rechtsrahmens der Welthandelsorganisation und legen normalerweise fest, dass Staaten bei der Auftragsvergabe nicht nationale Unternehmen bevorzugen dürfen. Privaten sind solche Gleichbehandlungsregelungen allerdings verboten. „Sie sind in etwa das Schlimmste, was man wettbewerbsrechtlich machen kann und der größte Profiteur war natürlich Apple“, sagt Hoeren.

Die Betroffenen bezeichnen hingegen die Vorwürfe als unplausibel. Nach den angeblichen Absprachen seien die Preise im E-Book-Sektor unterschiedlicher geworden und nicht einheitlicher. Während in Deutschland eine gesetzliche Preisbindung für den Buchmarkt gilt, halten die USA die Freiheit des Marktes hoch. Da englischsprachige Literatur viel weniger an die jeweilige Nation gebunden ist und eher einen Weltmarkt bedient, gilt es keine Kleinverlage und Händler in der nationalen Buchbranche zu protegieren.

Die Verlage hatten dennoch moniert, unter Amazons Preisen zu leiden, wodurch auch ihre Autoren immer weniger erhalten könnten. Mit dieser Begründung hatte der Geschäftsführer der involvierten Holtzbrinck-Tochter Macmillan, John Sargent, im April einen Vergleich mit dem Justizministerium abgelehnt: Im Gegensatz zu den Verlagen Hachette, HarperCollins und Simon & Schuster, die einlenkten, wolle er nicht die Rückkehr des Amazon-Monopols - auch um der Autoren Willen.

Preisbindung schützt Autoren nicht unbedingt

Für Wirtschaftsrechtler Hoeren spricht das Argument des Autorenschutzes nicht unbedingt für eine Preisbindung: In vielen Bereichen wie bei naturwissenschaftlichen Publikationen verdienten die Autoren ohnehin kaum noch etwas an den Tantiemen. „Für sie ist es eher von Vorteil, wenn die Bücher billiger sind und sich öfter verkaufen - so steigern sie ihre Bekanntheit.“ Für Populärautoren sehe das anders aus, hier könnten die Verlage die Preissenkung weitergeben.

Doch ansonsten profitiere jeder davon, wenn das Kartellverfahren gegen Apple und die Verlage erfolgreich wäre. Während bei der staatlich festgelegten Preisbindung wie in Deutschland vor allem die Kleinverleger und Kleinhändler geschützt würden, ginge das Privatkartell zulasten aller, die nicht beteiligt waren. „In Zeiten des Internets ist Preiskampf ohnehin eine amorphe Angelegenheit, da selbst Kleinstverlage ihre Bücher unkompliziert vertreiben können und durch den gestiegenen Wettbewerb alle Anbieter kreativ werden müssen.“

Apple sowie die beiden Verlage Penguin und Macmillan wollen das nicht wahrhaben. Seit vergangenem Monat verteidigen sie sich nun vor Gericht. Nach einer ersten Niederlage diese Woche findet die nächste Anhörung am 22. Juni statt.

16 May 2012

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