taz.de -- KOMMENTAR PROZESS VERENA BECKER: Viel Lärm um nichts
Das frühere RAF-Mitglied Verena Becker kündigte spektakulär an, sich erstmals umfassend vor Gericht äußern zu wollen. Daraus wurde leider nichts.
Es bleibt merkwürdig. 18 Monate schweigt die Angeklagte, um dann nur zu sagen, dass sie sich zur Tatzeit gar nicht in Deutschland aufgehalten hat. Selbstverständlich ist es das Recht aller Angeklagten, selber zu bestimmen, ob, wann und wie sie gegen die erhobene Anklage Stellung beziehen möchten. Doch wer wie Verena Becker so spektakulär ankündigt, sich erstmals vor Gericht umfassend äußern zu wollen, sollte etwas mehr liefern.
Nicht dabei gewesen, nicht geschossen und auch nicht an der Planung beteiligt – was hat Verena Becker eigentlich daran gehindert, schon zu Beginn des Prozesses die Anklage zurückzuweisen? Merkwürdig ist aber auch das Gerichtsverfahren an sich. Die eigentlich Beschuldigte in dem Stuttgarter Prozess ist weniger das frühere RAF-Mitglied Becker. Es ist vielmehr die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.
Ihr wird vom Nebenankläger Michael Buback vorgeworfen, die wahren Vorgänge bei der Ermordung seines Vaters Siegfried Buback bis heute zu vertuschen. Und so die Mörderin auch heute noch einer Bestrafung zu entziehen, weil sie womöglich als Spitzel für die Strafverfolger tätig wurde.
Beweisen kann Michael Buback seine These nicht, und zu diesem Vorwurf – Zufall oder nicht – äußert sich die Angeklagte nicht. Feststeht nun: Der Prozess gegen Becker wird zur Klärung der genauen Tatumstände vor nunmehr 35 Jahren nicht beitragen. Und selbst wenn Verena Becker wegen Mittäterschaft verurteilt werden sollte, Michael Buback wird auch dann nicht wissen, wer seinen Vater erschossen hat. Das war allerdings schon zum Zeitpunkt der Anklageerhebung vor eineinhalb Jahren abzusehen.
14 May 2012
AUTOREN
TAGS
ARTIKEL ZUM THEMA
Nebenkläger Michael Buback sieht es als erwiesen an, dass Verena Becker seinen Vater erschossen hat und von „mächtigen Verbündeten“ gedeckt wurde.
Verena Becker habe den Buback-Mord „mit verursacht“, plädiert die Bundesanwaltschaft. Sie habe aber weder geschossen noch die Tat unmittelbar vorbereitet.
Nach Aussage von Verena Becker gibt sich Nebenkläger Michael Buback enttäuscht. Sie hätte wenigstens sagen können, wer zum Attentat in Karlsruhe war, so Buback.
Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat eine Beteiligung am Buback-Mord bestritten. Sie habe nur eine Vorbesprechung erlebt. Wer damals schoss, ließ sie offen.
Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat im Buback-Prozess erstmals ausgesagt. Sie sei zur Zeit des Anschlags im Ausland gewesen. Die Diskussion jedoch habe sie mitbekommen.
Wegen der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback steht Verena Becker vor Gericht. Ausgerechnet Bubacks Behörde könnte ihre Verfolgung vereitelt haben.
Die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker will sich im Prozess um den Mord an Generalbundesanwalt Buback zu Wort zu melden. Sie könne einige Sachen „so nicht stehenlassen“.
Der Bundesgerichtshof hat die Beugehaft gegen die ehemalige RAF-Terroristin Christa Eckes aufgehoben. Die Anordnung sei nicht verhältnismäßig, da Eckes schwer erkrankt ist.
Anhand von Genspuren soll die eventuelle Mittäterschaft der Ex-RAF-Terroristin Verena Becker neu überprüft werden. Der Sohn des 1977 ermordeten Bundesanwalts Siegfried Buback hatte Hinweise auf sie gegeben.