taz.de -- BGH urteilt zu Klage gegen Rapidshare: Filehoster haften für die Zukunft
Dem BGH zufolge müssen Filehoster Inhalte, die Urheberrechte verletzen erst entfernen, wenn sie auf diese hingewiesen werden. Danach müssen auch zukünftige Uploads verhindert werden.
KARLSRUHE dpa | Speicherplattformen wie Rapidshare können für Urheberrechtsverletzungen beim Abruf gespeicherter Dateien mit verantwortlich gemacht werden. Voraussetzung sei, dass das Unternehmen zuvor auf gleichartige Rechtsverletzungen hingewiesen wurde und zumutbare Schritte zur Vermeidung neuer Verstöße unterlassen hat, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Die Richter verwiesen einen Streit zwischen dem Filehoster Rapidshare und der Computerspiel-Firma Atari wieder zurück an die Vorinstanz (Az.: I ZR 18/11).
Rapidshare ist ein sogenannter Filehoster und stellt auf seiner Online-Plattform Speicherplatz zur Verfügung. Nutzer hatten dort das von Atari vertriebene Computerspiel „Alone in the dark“ eingestellt und den Link verbreitet, so dass andere es herunterzuladen konnten. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage von Atari abgewiesen. Dieses Urteil hob der BGH nun auf.
Der Filehoster sei allerdings nicht selbst Täter der Rechtsverletzung, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm bei der Urteilsverkündung. Wenn der Plattformanbieter jedoch Hinweise auf Rechtsverletzungen erhält, müsse er – beispielsweise mit einem technischen Filter – überprüfen, ob künftig entsprechende Dateien neu hochgeladen werden.
Darüber hinaus müsse er auch „den Bestand daraufhin untersuchen, ob von anderen Nutzern das Spiel auf die Plattform gestellt worden ist“, sagte Bornkamm. Wenn es Hinweise gibt, dass bestimmte Dateien unter anderem Namen zum Download angeboten werden – etwa in Linksammlungen – müsse Rapidshare auch dieser Möglichkeit nachgehen. Wenn der Speicheranbieter diesen Pflichten nicht nachkommt, könne er als sogenannter Störer zur Unterlassung verurteilt werden.
Voraussetzung sei allerdings stets, dass die Maßnahmen für das Unternehmen zumutbar seien, betonte Bornkamm. Beim Filehosting handele es sich grundsätzlich um ein „anerkanntes Geschäftsmodell“, für das es „viele legale Nutzungsmöglichkeiten“ gebe. Der 2. Zivilsenat verwies den Streit zurück an das Oberlandesgericht Düsseldorf. Dort könnte Rapidshare noch Argumente vorbringen, falls es einzelne Prüfpflichten für unzumutbar hält.
13 Jul 2012
TAGS
ARTIKEL ZUM THEMA
Wer im Netz Speicherplatz anbietet, haftet in bestimmten Fällen für Rechtsverletzungen. Der Bundesgerichtshof verschärfte nun die Prüfungspflichten für Plattformbetreiber.
Der Bundesgerichtshof erlaubt generell Auskunftsansprüche bei Musikpiraterie und blamiert damit die Bundesregierung. Es muss endlich eine Lösung der Urheberrechtsfrage her.
Eine Reihe von Urteilen in den vergangenen Monaten erarbeiten Prinzipien für Filehoster, die schon seit über einem Jahrzehnt gelten – in den USA.
Die US-Regierung macht Megaupload wegen Schwarzkopien den Prozess. Doch die Anwälte des Cloud-Speicherdienstes finden, dass die US-Justiz gar nicht zuständig ist.
Die Gema hat sich vor Gericht teilweise gegen Youtube durchgesetzt. Künftig muss Youtube Videos löschen, die Urheberrechte verletzen.
Youtube und die Verwertungsgesellschaft Gema streiten sich ums Abspielen von 12 Videos im Netz. Das Urteil am Nachmittag könnte große Auswirkungen haben.