taz.de -- Urteil zu Youtube und Gema erwartet: Was gesperrt werden muss

Youtube und die Verwertungsgesellschaft Gema streiten sich ums Abspielen von 12 Videos im Netz. Das Urteil am Nachmittag könnte große Auswirkungen haben.
Bild: Auf Youtube werden pro Minute 60 Minuten Video hochgeladen.

KÖLN taz | „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar“ – diese Fehlermeldung sind deutsche Nutzer von YouTube inzwischen mehr als gewöhnt. Heute entscheidet das Landgericht Hamburg darüber, ob die Videoplattform ihr Angebot noch strenger filtern muss.

Eigentlich geht es bei dem Prozess nur um 12 Videos, die YouTube auf Verlangen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) sperren soll. Darunter auch das vor 50 Jahre aufgenommende Video von Conny Froboess mit ihrem damaligen Hit „Zwei kleine Italiener“.

Doch das Dutzend Videos stehen stellvertretend für einen größeren Streit. Google sieht YouTube als Plattform, auf der Nutzer in Eigenverantwortung Videos hochladen können. Das Unternehmen sieht sich völlig im Recht darin, diese Videos mit immer mehr Werbung zu bestücken – schließlich ist der Service ja kostenlos. In den USA gilt für solche Plattformen bisher eine relativ einfach Rechtslage: YouTube muss grundsätzlich nicht für die Uploads seiner Nutzer haften. Erst auf konkrete Beschwerde von Rechteinhabern werden die Daten gelöscht.

„Wir betrachten Youtube nicht als Service-Provider, sondern in großen Teilen als Content-Provider, der sich Inhalte zu eigen macht und mit Werbung verknüpft“, sagte Gema-Jurist Alexander Wolf. Damit wäre Youtube eher vergleichbar mit einem Fernsehsender, der auch selbst dafür sorgen muss, dass er für das ausgestrahlte Material die Rechte besitzt.

Dass Youtube das nicht hundertprozentig leisten kann, ist nicht umstritten. Nach Unternehmensangabe werden in jeder Minute 60 Stunden Videos auf die Plattform hochgeladen. Dieses Material komplett und kompetent auf Rechtsverletzungen zu überprüfen ist kaum möglich – zumal die Musikindustrie auch gegen Videos vorgeht, in denen geschützte Musikstücke nur im Hintergrund zu hören sind. Unterschiedliche Urheberrechtsregeln, wie der in den USA praktizierte „fair use“, der die Verwendung von Ausschnitten von geschützten Werken erlaubt, machen die Prüfung noch komplizierter.

So blamierte sich Google im Dezember, als das Unternehmen mit großem Pomp die Verfügbarkeit des Films Sonnenallee auf YouTube verkündete, der Film aber daraufhin wegen vermeintlicher Lizenzverstöße [1][sofort wieder gesperrt] wurde. Wie das passieren konnte, verschweigt YouTube: Details zu dem Filtersystem „Content ID“ möchte das Unternehmen nicht veröffentlichen.

Kompliziertes Rechte-Raten

Über Jahre hat Google auf Drängen der Industrie Filter entwickelt, die unlizensierte Videos selbständig erkennen sollen. Ist ein Video einmal als unzulässig markiert, können die Algorithmen auf den Google-Servern weitere Kopien automatisch erkennen, auch wenn sie leicht verändert wurden. Doch die YouTube-Nutzer haben viele Wege gefunden, diese automatischen Filter zu täuschen – so werden Serienfolgen zum Beispiel spiegelverkehrt hochgeladen.

Die Gema verlangt nach [2][Medienberichten] nun, dass Youtube neben den automatischen Videofiltern auch Textfilter einsetzt, und so mehr Inhalte automatisch löschen soll. Es genügt also wenn im Beschreibungstext eines Videos ein geschütztes Lied genannt wird, um das Video von der Plattform verschwinden zu lassen.

Ob die bisherigen Bemühungen von Google ausreichen, soll nun das Landgericht Hamburg entscheiden. Im März hatte das Oberlandesgericht dem One-Click-Hoster Rapidshare umfassende [3][Prüfpflichten] aufgegeben: Das Unternehmen müsse aktiv nach Hinweisen auf unlizensiertes Material auf seinen Servern suchen und dabei auch einschlägige Foren sichten.

Der Prozess um YouTube ist aber auch Teil einer Verhandlungsstrategie. Seit Jahren sind Gema und Google darüber im Streit, wie viel eine legale Nutzung der von der Verwertungsgesellschaft kontrollierten Musik kosten würde. Wenn die Gema Youtube unbequeme Prüfpflichten aufzwingen kann, die das Angebot immer unattraktiver machen, könnte die Zahlungsbereitschaft von Google steigen. Sollten sich beide Seiten endlich auf einen Tarif einigen, könnten die Gema-Fehlermeldungen der Vergangenheit angehören.

20 Apr 2012

LINKS

[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/Sperr-Posse-um-die-Sonnenallee-auf-YouTube-1391704.html
[2] http://www.golem.de/news/gema-gegen-youtube-medienanwalt-erwartet-ab-morgen-weitere-youtube-sperren-1204-91288.html
[3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Hamburg-modifiziert-Haftung-von-One-Click-Hostern-1473988.html

AUTOREN

Torsten Kleinz

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Schwerpunkt Urheberrecht
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