taz.de -- Neonazis in der Bundeswehr: SS-Fan am Sturmgewehr

Der mutmaßliche NSU-Helfer André E. bekannte sich offen zum Nationalsozialismus. Die Bundeswehr brachte ihm trotzdem das Schießen und Granatenwerfen bei.
Bild: Nicht nur Uwe Mundlos war bei der Bundeswehr, auch seine Unterstützer lernten dort ihr „Handwerk“.

BERLIN taz | Der Neonazi André E. war erst wenige Tage bei der Bundeswehr im thüringischen Gotha, da kommt einem Oberleutnant zu Ohren, dass sein neuer Panzerschütze politisch schwierige Ansichten vertritt. Er fragt André E., ob dieser ein „Anhänger rechtsextremem Gedankenguts“ sei. Der antwortet: „Ich denke nationalsozialistisch.“ Ob er rechtsextreme Tattoos habe, will der Oberleutnant von André E. weiter wissen. Ja, sagt der, unter anderem habe er „Blut und Ehre“ eintätowiert, „da ich die militärische Leitung der SS bewundere“.

Danach flog André E. nicht etwa aus der Bundeswehr, sondern durfte noch zehn Monate bis zum Ende seines Wehrdienstes im August 2000 bleiben. Wenige Tage nach der Befragung begann die Schießausbildung. Der bekennende Nationalsozialist lernte das Ballern mit dem Sturmgewehr G3, der Pistole P8 und das Handgranatenwerfen – und wurde zum Gefreiten befördert.

André E. ist nicht irgendein Neonazi, sondern einer der 13 Beschuldigten im Verfahren gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU). Laut der Ermittlungsakten stand er von 1998 bis zum letzten Tag in Kontakt mit dem Neonazi-Trio im Untergrund.

Unter seinem Namen wurde unter anderem das Wohnmobil angemietet, das der NSU bei seinem ersten Bombenanschlag in der Kölner Probsteigasse im Januar 2001 benutzte. Nachdem fast elf Jahre später das mutmaßlich letzte lebende NSU-Mitglied Beate Zschäpe am 4. November 2011 die konspirative Wohnung in Zwickau anzündete, war es André E., den sie mehrfach versuchte anzurufen.

Ob André E. strafrechtlich eine Unterstützung der Terrorgruppe nachzuweisen sein wird, ist nach wie vor offen. Doch dass André E. ein Hardcore-Neonazi ist, daran besteht kein Zweifel. Ein Foto in den Ermittlungsakten zeigt ihn mit nacktem Oberkörper in einem Strandkorb: „Die Jew die“, steht auf seinem Bauch. Stirb, Jude, stirb.

"Im Kameradenkreis anerkannt"

Bei der Durchsuchung seiner Wohnung im November 2011 fanden die Beamten neben Nazi-Devotionalien auch André E.s Dienstzeugnis von der Bundeswehr. „Im Kameradenkreis war er anerkannt“, bescheinigte ihm der Kompaniechef darin. Für seinen weiteren Werdegang wünsche er ihm „alles Gute, viel Glück und Erfolg“.

Das Beispiel zeigt einmal mehr, wie lasch die Bundeswehr in den vergangenen Jahren offenbar immer wieder mit Rechtsextremen in ihren Reihen umgegangen ist. Selbst offen zur Schau getragener Neonazismus scheint in einigen Fällen kaum Konsequenzen zu haben.

Für Aufsehen hatte bereits vor Wochen die bei den Ermittlungen aufgetauchte Personalakte des Panzergrenadiers Uwe Mundlos gesorgt. Auch der spätere NSU-Mörder lernte in den 90er-Jahren das Schießen bei der Bundeswehr – obwohl auch bei ihm schnell neonazistische Ansichten aufgefallen waren.

Als Mundlos an einem Tag nicht zum Dienst in der Kyffhäuser-Kaserne im thüringischen Bad Frankenhausen erscheint, berichtet er freimütig, dass er das Wochenende auf der Polizeiwache in Chemnitz verbracht habe, wo man bei ihm im Geldbeutel seine Visitenkarte fand – samt einem Adolf-Hitler-Foto darauf.

Der brave Soldat Mundlos

Der Kompaniechef plädierte für einen siebentägigen Disziplinararrest, „um ein Zeichen gegenüber anderen Soldaten zu setzen“. Doch das Truppendienstgericht in Kassel entschied anders. Man könne es in dem Fall bei einem eindringlichen Hinweis belassen, zu Deutsch: dem erhobenen Zeigefinger.

Auch Mundlos wurde zum Gefreiten befördert. Und als er im Mai 1995 sein Dienstzeugnis bekam, bescheinigte ihm die Bundeswehr: Er habe „selbständig und zuverlässig“ gearbeitet und als Richtschütze „gute Leistungen gezeigt“.

Die SPD-Obfrau im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags, Eva Högl, hält den Umgang der Bundeswehr mit Uwe Mundlos, André E. und weiteren Rechtsextremen im weiteren Umfeld der Neonazizelle für „indiskutabel“. „Rechtsextreme in der Bundeswehr sind ein Sicherheitsrisiko“, sagte sie am Mittwoch. Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) müsse das Thema engagierter angehen, findet Högl.

Die Bundesregierung verweist als Antwort auf kritische Anfragen der Opposition darauf, dass sich „vor dem Hintergrund rechtsextremer Vorkommnisse in der Bundeswehr in den 1990er-Jahren“ inzwischen einiges im Umgang mit dem Thema geändert habe. Doch ein aktuelles Beispiel zeigt, dass sich auch im Jahr 2012 noch Rechtsextreme in den Reihen des Militärs tummeln können.

So hatten vor wenigen Wochen der Hessische Rundfunk und der Stern den Fall eines in Afghanistan eingesetzten Hauptmannes der Reserve öffentlich gemacht. Der soll Kontakt zum „Freien Widerstand Kassel“ gehabt und schon vor einigen Jahren einen NPD-Mitgliedsantrag gestellt haben.

Dabei schreibt das Soldatengesetz vor, dass nur Zeit- oder Berufssoldat werden darf, wer „Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“. Inzwischen hat sich der für die Bekämpfung des Extremismus bei der Bundeswehr zuständige Militärische Abschirmdienst (MAD) des Falls angenommen.

Zugang zu Geheimdokumenten trotz brauner Vergangenheit

Nach taz-Informationen konnten in manchen Fällen Soldaten trotz einer rechtsextremen Vergangenheit sogar Zugang zu sensibelsten Bereichen der Bundeswehr bekommen.

So räumt das Verteidigungsministerium nun in einer noch unveröffentlichten Antwort auf eine Anfrage des Grünen Hans-Christian Ströbele ein, dass ein Mann, der um die Jahrtausendewende in der rechtsextremen Szene aktiv war, wenige Jahre später beim „Kommando Strategische Aufklärung“ nach einer Sicherheitsüberprüfung durch den MAD Zugang zu als „geheim“ eingestuften Dokumenten bekam.

Ein weiterer Mann, der zumindest mal im Verdacht stand ein Rechtsextremer zu sein, habe sogar Zugang zu „streng geheimen“ Verschlusssachen gehabt.

Einen Fehler kann das Verteidigungsministerium darin allerdings nicht erkennen. Die Entscheidungen seien „sachgerecht und rechtmäßig“ gewesen.

7 Nov 2012

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Wolf Schmidt

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