taz.de -- Gefeuerter Nordbank-Chef Nonnenmacher: Handschlag bleibt golden

Ex-Chef der Nordbank könnte Abfindung behalten, auch wenn er verurteilt wird. Der Vertrag hätte gar nicht geschlossen werden dürfen, sagt der Hamburger Anwalt Gerhard Strate.
Bild: Abschied nachhaltig vergoldet: Der frühere Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher.

HAMBURG taz | Darf der ehemalige Chef der HSH Nordbank Dirk Jens Nonnenmacher seine vier Millionen Euro Abfindung behalten – auch wenn er strafrechtlich verurteilt werden sollte? Ein Aufhebungsvertrag, den der Aufsichtsrat der Bank mit Nonnenmacher schloss, macht das nach Informationen von NDR Info sowie der Süddeutschen Zeitung möglich.

Der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate sieht das anders. Er bezeichnete den Vertrag als „null und nichtig“, denn er enthalte de facto einen Verzicht auf Schadenersatzansprüche gegen Nonnenmacher. „Dass so eine Vereinbarung geschlossen wurde, ist eine ganz miese Kumpanei“, so Strate.

Nonnenmacher war im Frühjahr 2011 vom Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper entlassen worden, weil sich in der Bank die Skandale gehäuft hatten. Wie der NDR berichtete, sieht der Aufhebungsvertrag vor, dass die Bank die Abfindung zurückfordern kann, sollte Nonnenmacher wegen schädlicher Geschäfte verurteilt werden. Die Frist, bis zu der Schadenersatz gefordert werden könne, laufe aber am 15. Dezember aus.

Das sei nicht im Sinne der damaligen schwarz-grünen Hamburger Regierung gewesen, sagt der ehemalige grüne Fraktionschef Jens Kerstan. „Es gab klare Ansagen an Hilmar Kopper, einen Goldenen Handschlag zu vermeiden.“ Er habe kein Verständnis dafür, so Kerstan weiter, dass Kopper offenkundig die Forderungen verschiedener Landesregierungen ignoriert habe.

Der ehemalige schleswig-holsteinische Finanzminister Jost de Jager (CDU) bestätigte, dass es auch nach dem Wunsch der Kieler Landesregierung eine Rückforderungsklausel geben sollte. „Dem ist durch den zuständigen Aufsichtsratsvorsitzenden Hilmar Kopper nicht vollständig entsprochen worden.“ Dem Landtag sei das schon seit dem 26. August 2011 bekannt.

Kopper versicherte, der Aufsichtsrat werde ein etwaiges Strafverfahren gegen Bankvorstände aufmerksam verfolgen und „rechzeitig Maßnahmen ergreifen, um eine Verjährung von Schadenersatzansprüchen zu verhindern“. Details von Aufhebungsverträgen dürfe er nicht kommentieren.

Kopper solle aufpassen, dass er nicht zum nächsten Personal-Problem der HSH Nordbank werde, riet nun Kerstan. „Ich erwarte, dass Herr Kopper jetzt schlüssig erklärt, wie er im Falle einer Nonnenmacher-Verurteilung die Rückzahlung der Millionen-Abfindung sicherstellen will.“

Aus Sicht Strates dürfte das kein Problem sein. „Der Aufhebungsvertrag war von vornherein null und nichtig, weil er auf Schadenersatz verzichtete“, sagt der Strafverteidiger. Auf die Pflicht zum Schadenersatz könne der Nordbank-Aufsichtsrat aber gar nicht verzichten. Darüber könne nur die Hauptversammlung der Eigentümervertreter beschließen.

20 Nov 2012

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Gernot Knödler

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