taz.de -- Anklage NSU-Mitglied Beate Zschäpe: Die Form wahren
Beate Zschäpes Anwälte fordern eine Nachbesserung der Anklage. Die Verteidiger kritisieren den Anklagepunkt der Mittäterschaft an den Gewalttaten des NSU.
BERLIN dapd | Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe kann sich auf bessere Haftbedingungen einstellen. Das zuständige Oberlandesgericht München habe einem Antrag auf Hafterleichterung stattgegeben, berichtete Spiegel Online am Mittwoch. So dürfe Zschäpe nun ohne eine trennende Scheibe mit ihren Verteidigern kommunizieren. Außerdem werde ihr Briefverkehr zukünftig nicht mehr inhaltlich überwacht.
Die Bundesanwaltschaft hat Zschäpe wegen Mittäterschaft an den Morden der Terrorzelle NSU, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie besonders schwerer Brandstiftung mit versuchtem Mord in drei Fällen angeklagt.
Es sei nicht zu befürchten, dass Zschäpe aus dem Gefängnis heraus terroristisch aktiv werde, begründete das Gericht den Angaben zufolge die Erleichterungen. Zudem geht das Gericht davon aus, dass die 38-Jährige nicht über ihre Anwälte mit etwaigen Terrorkomplizen in Verbindung stehe, da es den NSU seit dem Suizid von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nicht mehr gebe.
Angebliche Formfehler entdeckt
Außerdem berichtete Spiegel Online, dass Zschäpes Anwälte Formfehler in der Anklage monierten. Der Generalbundesanwalt mache demnach nicht hinreichend deutlich, ob die 38-Jährige nur Mitglied oder Gründerin des NSU gewesen sei. Beides seien unterschiedliche Straftatbestände, weswegen sich Teile der Anklageschrift widersprächen. Die Verteidiger forderten eine Nachbesserung der Anklage.
Ohne Korrektur dürften die Anklagepunkte, in denen Zschäpe eine Mittäterschaft an den Gewalttaten von Böhnhardt und Mundlos vorgeworfen werde, aus Sicht der Anwälte gar nicht erst zugelassen werden. Es liege „kein hinreichender Tatverdacht“ dafür vor, dass ihre Mandantin an der Verbrechensserie beteiligt war, erläuterten die Verteidiger dem Bericht zufolge.
9 Jan 2013
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