taz.de -- Anklage gegen Neonazi-Terroristin: Zschäpe muss vor Gericht

Die Anklage gegen NSU-Mitglied Beate Zschäpe ist zugelassen worden. Sie muss sich so auch wegen Mittäterschaft bei zehn Morden verantworten.
Bild: Wie sehr war sie beteiligt? Das wird nun ein Gericht klären.

BERLIN taz | Das Oberlandesgericht München hat nach übereinstimmenden Medienberichten am Donnerstag die Anklage gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte in allen Punkten zugelassen.

Somit muss sich die 38-Jährige nicht nur wegen schwerer Brandstiftung und Mitgliedschaft in der Terrorgruppe NSU vor Gericht verantworten, sondern auch wegen Mittäterschaft bei zehn Morden. Das wiegt juristisch so schwer als ob sie selbst geschossen hätte. Das Gericht wollte sich offiziell am Nachmittag noch nicht äußern. Dagegen bestätigte Zschäpes Berliner Anwältin Anja Sturm die Entscheidung.

Bei einer Verurteilung muss Beate Zschäpe mit lebenslanger Haft rechnen, womöglich sogar mit Sicherungsverwahrung. Ihr Verteidigerteam hatte Anfang des Monats noch versucht, die Mordvorwürfe in der fast 500-seitigen Anklage der Bundesanwaltschaft in Zweifel zu ziehen. Das Oberlandesgericht hält die mutmaßliche Rechtsterroristin dagegen für „hinreichend verdächtig“.

Der Prozessbeginn vor dem 6. Strafsenat wird nun für April erwartet. Vorsitzender Richter wird Manfred Götzl sein, der den Ruf hat, ein harter Hund sein zu können.

Neben Beate Zschäpe werden vier mutmaßliche NSU-Helfer angeklagt. Unter ihnen ist der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben. Der 37-Jährige soll dem NSU zusammen mit dem ebenfalls angeklagten Ex-Neonazi Carsten S. die Pistole besorgt haben, mit der die Neonazis neun Migranten erschossen. Wohlleben ist neben Zschäpe der einzige in dem Verfahren, der weiter in Untersuchungshaft bleiben muss.

Für den Mammutprozess in München wird momentan der Schwurgerichtssaal im Justizzentrum umgebaut. Wegen der großen Zahl von rund 60 Nebenklägern werden die Plätze für Zuschauer und Medienvertreter vermutlich auf 100 begrenzt sein.

31 Jan 2013

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Wolf Schmidt

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