taz.de -- Leistungsschutzrecht Google: Alles andere als dröge

Wird Google zur Kasse gebeten? Zeitungsverleger und der Netzkonzern streiten übers Leistungsschutzrecht. Eine Entscheidung wurde vertagt.
Bild: Besonders Google News steht in der Kritik

BERLIN taz | Es ist der vorerst letzte Kampf der Giganten. Zwischen dem Internetkonzern Google und dem Verband deutscher Zeitungsverleger. Im Bundestag durften die beiden Kontrahenten am Montag noch einmal ihre Ansichten zum sogenannten Leistungsschutzrecht darlegen, bevor ein Gesetz womöglich im März beschlossen wird.

Auf der Tagesordnung standen die vermeintlich drögen „technischen Fragen“, doch die könnten das gesamte Gesetzesvorhaben noch kippen. Im Kampf um das Überleben im Internetzeitalter wollen die Verlage an den Millionengewinnen des Suchmaschinenbetreibers und Quasi-Monopolisten Google teilhaben.

Bei der Nachrichtensuche „GoogleNews“ werden Textausschnitte angezeigt, zusammen mit einem Link zum Artikel. Die Verlage profitieren so von den Lesern, die über Google auf ihre Seite kommen.

Textausschnitte zusätzlich vergüten

Dennoch wollen sie sich den Textausschnitt zusätzlich vergüten lassen – mit Hilfe eines sogenannten Leistungsschutzrechts. Ein Entwurf der schwarz-gelben Bundesregierung zielt neben Google auch auf Ersteller von Nachrichtensammlungen ab.

In der Anhörung am Montag ging es um den Programmiertext robots.txt, der unsichtbar in Webseiten eingebaut werden kann. Dadurch können Verlage bereits heute bestimmen, was Google und andere News-Sammler übernehmen sollen und was nicht.

So lasse sich etwa für jede einzelne Internetseite bestimmen, ob sie überhaupt erfasst werden soll, erläuterte der technische Direktor von Google, Wieland Holfelder. Auch ließen sich beispielsweise Bilder für die Google-Suche sperren.

Politiker von CDU und FDP äußern Bedenken

Thomas Höppner vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger kritisierte jedoch, die Vorgaben zur erlaubten Textnutzung könnten nicht noch weiter präzisiert werden. Zudem seien die Wünsche nicht verpflichtend für die News-Sammler.

Googles Technikleiter Holfelder sagte, die Verlage könnten darüber hinaus festlegen, welcher Kurztext über eine Internetseite direkt bei der Suche angezeigt werden soll. „Das kann die Suchmaschine übernehmen, muss sie aber nicht.“ Nur so lasse sich beispielsweise verhindern, dass Nutzer durch irreführende Kurztexte ungewollt auf Pornoseiten geleitet würden.

Über das Leistungsschutzrecht sollte der Bundestag eigentlich am Donnerstag entscheiden, der Punkt wurde jedoch von der Tagesordnung genommen. Politiker von CDU und FDP hatten zuvor Bedenken geäußert. Nun soll am Freitag die namentliche Abstimmung im Bundestag stattfinden.

26 Feb 2013

AUTOREN

Werdermann

TAGS

Google
Leistungsschutzrecht
Schwerpunkt Urheberrecht
Verlagswesen
Leistungsschutzrecht
Google
Leistungsschutzrecht
Google
Belgien

ARTIKEL ZUM THEMA

Leistungsschutzrecht im Bundestag: Lobbying wie aus dem Lehrbuch

Am Freitag wird über das umstrittene LSR abgestimmt. Selbst in seiner verwässerten Version ist es ein beispielhafter Lobbyerfolg.

Leistungsschutzrecht vor Verabschiedung: Schnell noch entschärft

Kurz vor der Verabschiedung des „Lex Google“ hat sich die Regierung auf eine abgeschwächte Version geeinigt. Der Streit ist damit aber nicht vom Tisch.

Leistungsschutzrecht im Bundestag: Light-Version in Planung

„Kleinste Textauschnitte“ weiterhin umsonst? Das Bundesjustizministerium bringt einen Änderungsantrag in die Leistungsschutzrecht-Debatte ein.

Diskussion um Leistungsschutzrecht: Rösler zweifelt am LSR

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler kann derzeit im Bundestag keine Mehrheit für das umstrittene Leistungsschutzrecht erkennen.

Google und belgische Verlage einig: Werbung für dich, Werbung für mich

Belgische Verlage hatten wegen Verletzungen des Urheberrechts Google erfolgreich verklagt und wurden aus dem Suchindex entfernt. Nun gibt es eine Einigung.

Kommentar Leistungsschutzrecht: Kreativität statt Recht und Ordnung

Leistung muss sich wieder lohnen. Ein alter FDP-Spruch zeigt beim sogenannten Leistungsschutzrecht einen hohen Aktualitätswert.

Leistungsschutzrecht der Verlage: Kein Plan gegen Google

Deutsche Zeitungsverlage finden, dass sie im Internet zu wenig verdienen und wollen das per Gesetz ändern lassen. Wie das gehen soll, weiß selbst Springer nicht so genau.