taz.de -- Urteil im Klarnamen-Streit: Schlappe für Facebook-Kritiker

Facebook-Nutzer müssen sich weiter mit Klarnamen registrieren. Die Beschwerden von Datenschützern wurden von einem Gericht erneut abgelehnt.
Bild: Klarname: Mark Zuckerberg

KIEL dpa | Facebook darf von seinen Nutzern weiterhin die Anmeldung mit ihrem echten Namen verlangen. [1][Der Kieler Datenschützer Thilo Weichert] musste in seinem Kampf um Pseudonyme für Facebook-Nutzer auch in der zweiten Instanz eine Schlappe einstecken. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig lehnte die Beschwerden von Weicherts Unabhängigem Landeszentrum für Datenschutz (ULD) gegen zwei Entscheidungen des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts ab.

Die Richter hatten entschieden, dass für den Datenschutz in dem Sozialen Netzwerk hierzulande Irland zuständig sei, weil dort die Datenverarbeitung stattfinde. Das Oberverwaltungsgericht schloss sich dieser Auffassung an. Damit gelten die Eilanträge von Facebook gegen Weicherts Verordnungen von Dezember 2012 weiter.

Weichert hatte Facebook aufgefordert, gemäß dem deutschen Telemediengesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz den Nutzern auch eine Registrierung mit Pseudonym zu erlauben. Facebook besteht dagegen auf der Angabe von Klarnamen.

Weichert drohte mit einem Zwangsgeld in Höhe von jeweils 20.000 Euro gegen den US-Konzern und die europäische Niederlassung. Der Datenschützer ist als scharfer Kritiker von Facebook bekannt und geht unter anderem gegen die „Gefällt mir“-Schaltfläche des Online-Netzwerks vor - bisher mit wenig Erfolg.

23 Apr 2013

LINKS

[1] /Interview-Rueckblick/!108158/

TAGS

Datenschutz
Schwerpunkt Meta
Soziale Netzwerke
Thilo Weichert
Schwerpunkt Meta
Streitfrage
Internet
Peter Schaar
Schwerpunkt Meta
Klarnamen

ARTIKEL ZUM THEMA

Posten und Geschacher: Thilo forever

Die Regierungsparteien wollen die Amtszeit des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten verlängern – die Opposition protestiert gegen eine „Lex Weichert“. Einig ist man sich, dass das Wahlverfahren transparent gemacht werden muss

Der Sonntaz-Streit: „Spinner kann man auch löschen!“

Wer seine Meinung im Netz äußern möchte, solle sich nicht hinter Anonymität verstecken, findet Arianna Huffington. Markus Beckedahl gibt Kontra.

Der sonntaz-Streit: Anonyme Kommentare verbieten?

Die „Huffington Post“ will eine Klarnamenpflicht für ihre User einführen. Kann das die Debattenkultur im Internet bereichern?

Unsicherer Informantenschutz: Der Staat kann zugreifen

Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar mahnt, dass Journalisten aufpassen sollten: Online gespeicherte Namen und Texte unterliegen nicht dem Quellenschutz.

Facebook-Leitfaden für Politiker: Benutz mich, Abgeordneter!

Facebook wirbt bei deutschen Politikern dafür, dass diese das Online-Netzwerk fleißig nutzen. Datenschützern gefällt das gar nicht.

Geodienst Foursquare zeigt Klarnamen: Weg mit den Initialien

Foursquare ändert seine Datenschutzbedingungen. Zukünftig werden die vollen Namen der Nutzer erscheinen. Der Geodienst beruft sich dabei auf User-Kritik.

Interview-Rückblick: Mühsames Geschäft

Am 30.12.2011 interviewten wir Datenschützer Thilo Weichert über sein Vorhaben, Facebook dazu zu bringen, sich an europäisches Recht zu halten. Nun verraten wir, was daraus geworden ist.