taz.de -- Sarrazin-Debatte und NSU-Affäre: „Nur entschuldigen reicht nicht“
Deutschland muss seine Bürger besser vor Rassismus schützen. Wenn nötig, auch per Gesetz, sagt die Menschenrechts-Expertin Beate Rudolf.
taz: Frau Rudolf, am Donnerstag, den 25. April, hat sich Deutschland vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf für das Behördenversagen bei der NSU-Mordserie entschuldigt. War das glaubhaft?
Beate Rudolf: Es war sehr wichtig, dass der Menschenrechtsbeauftragte in diesem Gremium um Entschuldigung gebeten hat. Das war sehr ernsthaft und glaubwürdig. Hierbei kann es die Bundesregierung natürlich nicht bewenden lassen. Sie hat ausdrücklich zugesagt, dass sie ihre bisherigen Anstrengungen beim Schutz vor Rassismus kritisch überprüfen will. Daran muss sie sich messen lassen.
Im Menschenrechtsrat sitzen auch ausgewiesene Schurkenstaaten. Wie seriös können dessen Empfehlungen da sein?
Es kommt nicht darauf an, wer etwas sagt, sondern was er sagt. Seriös sind Empfehlungen, die sich an den Empfehlungen der UN-Kontrollgremien orientieren. Die Staaten reagieren natürlich unterschiedlich darauf. Nordkorea hat sie zum Beispiel beim letzten Mal nur zur Kenntnis genommen. Aber Deutschland will anderen ja ein Vorbild sein. Darum muss es das Gremium ernst nehmen.
Der Antirassismus-Ausschuss der UNO hat jüngst [1][gerügt], Deutschland habe seine Bevölkerung im Fall Thilo Sarrazin nicht genug vor rassistischen Äußerungen geschützt. Was folgt für Sie daraus?
Diese Entscheidung geht über den Einzelfall hinaus. Rassismus, wenn er nicht in Verbindung mit Rechtsextremismus auftritt, wird hierzulande oft nicht als solcher wahrgenommen. Es gilt die Justiz dafür zu sensibilisieren, dass er auch aus der Mitte der Gesellschaft kommen kann.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, der CDU-Politiker Siegfried Kauder, meint, wenn das Gesetz nicht greife, müssen man es verschärfen. Hat er recht?
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Äußerungen Sarrazins nicht als rassistisch gewertet, obwohl sie mit krudestem Biologismus verbunden waren. Indem sie ihn als ehemaligen Finanzsenator von Berlin als fachkundig ansah, wertete die Staatsanwaltschaft seine Äußerungen lediglich als Beitrag zu einer politischen Debatte, den rassistischen Charakter seiner Formulierungen und den gesamten Duktus seines Interviews in der Lettre International blendete sie hingegen aus. Überspitzt formuliert stand dahinter die Haltung: Äußerungen eines angesehenen Mitglieds der Gesellschaft können kein rassistisches Gedankengut enthalten. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft gegen Sarrazin keine Anklage gegen Volksverhetzung erhoben und das Verfahren 2010 [2][eingestellt].
Seit dem Zeitpunkt dieser Entscheidung hat sich - im Zuge der Umsetzung einer EU-Vorgabe - der genaue [3][Wortlaut des Gesetzes] aber verändert. Jetzt wird deutlich, dass auch dann ein Angriff auf die Menschenwürde vorliegt, wenn die Betroffenen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer „rassischen, religiösen oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmten Gruppe“ beschimpft werden. Es gibt aber keine systematischen Erkenntnisse darüber, ob die Justiz Rassismus seitdem anders erkennt. Das ist wichtig, um zu beurteilen, ob eine bessere Schulung von Richtern und Staatsanwälten ausreicht - oder eine Änderung der Strafgesetze nötig ist.
Wiegt die Meinungsfreiheit nicht viel schwerer?
Die UN-Antirassismus-Konvention ist da eindeutig. In den USA etwa wird anders abgewogen, weil die Meinungsfreiheit als höchstes Grundrecht angesehen wird. Darum herrscht dort die Haltung vor: Gegen „bad speech“ hilft nur „more speech“. Aber natürlich gibt es auch in den USA Grenzen der Meinungsfreiheit. Sie liegen dort, wo zu Gewalt aufgerufen wird. Das ist, im Lichte unserer internationalen Verpflichtungen, aber nicht übertragbar. Nach der UN-Antirassismus-Konvention ist bereits die Verbreitung rassistischen Gedankenguts zu bestrafen.
Es gibt viele Länder auf der Welt, die nicht genug gegen Rassismus tun. Warum wurde ausgerechnet Deutschland jetzt deswegen gerügt?
Solche Vergleiche sind wenig hilfreich. Sicherlich steht Deutschland aus historischen Gründen unter besonderer Beobachtung, was das Thema Rassismus angeht. Jetzt aber hatte der Ausschuss zu entscheiden, weil es eine konkrete Beschwerde gab und weil sich Deutschland international dazu verpflichtet hat, die Verbreitung rassistischen Gedankenguts strafrechtlich zu verfolgen. Bezeichnend ist, dass 17 der 18 Mitglieder in dem Ausschuss für die Empfehlung gestimmt haben. Es besteht in dieser Frage also ein großer Konsens.
Lässt sich Rassismus denn per Gesetz bekämpfen?
Die strafrechtliche Sanktionierung ist das letzte und schärfste Mittel. Das wirksamste Mittel liegt in der öffentlichen Debatte. Das Problem dabei ist, dass diejenigen, die von Rassismus betroffen sind, oft nur wenig Gehör finden, ihre Kritik wird oft als Überempfindlichkeit abgetan. Das Verständnis muss wachsen, dass Rassismus in jeder Form die Grundlagen des Miteinanders untergräbt.
Macht ein Verfahren die Angeklagten nicht erst recht zu Märtyrern? In den Niederlanden nutzte der Rechtspopulist Geert Wilders ein [4][Verfahren] gegen ihn für seine [5][Zwecke].
Ein strafrechtliches Verfahren erlaubt es dem Angeklagten, sich als Opfer zu inszenieren, das ist richtig. Aber dieses Risiko ist in Kauf zu nehmen. Der Rechtsstaat kann deswegen nicht auf Strafverfolgung verzichten. In der öffentlichen Debatte ist zu thematisieren, dass hier ein Angriff auf die Grundfesten unseres Gemeinwesens sanktioniert wurde.
Deutschlands Auseinandersetzung mit seiner NS-Vergangenheit gilt weltweit als vorbildlich. Warum sehen Sie da noch Defizite im Umgang mit Rassismus?
Der Nationalsozialismus hat vor Augen geführt, wohin ein extremer Rassismus führen kann. Das Selbstverständnis der Bundesrepublik gründet auf der Abgrenzung zu diesem Unrechtsregime. Gleichzeitig ist der Blick darauf verengt. Zeitgenössische Formen des Rassismus, die in der ganzen Gesellschaft verbreitet sind, sind deshalb schwieriger zu überwinden. Hinzu kommt die fehlende Aufarbeitung der eigenen kolonialen Vergangenheit.
Wie bewerten Sie die Debatte um das NPD-Verbot?
In unserer wehrhaften Demokratie können Parteien, die aktiv unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen, verboten werden. Aber der Kampf gegen Rassismus darf nicht darauf verengt werden. Das sieht man an der Aufklärung der NSU-Mordserie: Warum gibt es Ermittlungsroutinen, bei denen automatisch das Opfer einer Tat, wenn es ein Migrant ist, in den Blick der Behörden gerät? Das spiegelt die Vorstellung wider, dass bestimmten Minderheiten bestimmte Straftaten zuzuordnen seien.
Wie bewerten Sie die Aufarbeitung der NSU-Affäre?
Der Fokus in den Untersuchungsausschüssen liegt auf dem Umgang mit V-Leuten und dem Informationsaustausch. Deshalb betreffen die Lösungen, die diskutiert werden, nur diesen Bereich. Die Frage, warum ein rassistisches Motiv der Morde vorschnell ausgeschlossen wurde, ist bislang noch offen. Mein Wunsch wäre, dass sich der neue Bundestag damit beschäftigt - und daraus dann Konsequenzen für die Polizeiarbeit zieht.
Warum ist Rassismus bislang kaum ein Thema beim //:Integrationsgipfel?
Migrantenselbstorganisationen fordern das schon lange - und meiner Meinung nach zu Recht. Ich hoffe, dass das aufgegriffen wird. Denn Fragen der Integration sind nicht losgelöst von Fragen des Rassismus und Diskriminierung zu behandeln.
28 Apr 2013
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