taz.de -- Abtreibung in Irland: Das Verbot bleibt bestehen

Die Regierung stellt einen Gesetzesentwurf vor. Nur in Ausnahmefällen soll dem Leben der Schwangeren Vorrang gewährt werden.
Bild: Mit dem Tod von Savita Halappanavar im November 2012 wurde Abtreibung wieder zum politischen Thema in Irland.

DUBLIN taz | Am Dienstagabend hat die irische Koalitionsregierung aus der konservativen Fine Gael und der Labour Party ihren Entwurf für ein Abtreibungsgesetz vorgestellt. Demnach soll ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt werden, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist.

Bei unmittelbarer Lebensgefahr darf ein Doktor alleine entscheiden. Ist die Gefahr nicht akut, müssen zwei Ärzte zu Rate gezogen werden. Bei Suizidgefahr müssen drei Ärzte der Abtreibung zustimmen – einer davon soll ein auf pränatale Medizin spezialisierter Gynäkologe sein. Davon gibt es nur drei in Irland.

Das Gesetz ist seit 20 Jahren überfällig. 1992 hatte das höchste irische Gericht entschieden, dass ein Abbruch bei Lebensgefahr für die Schwangere zulässig sei. Dazu zählten die Richter ausdrücklich Suizidgefahr.

Bislang drückten sich alle Regierungen vor einer Neuregellung

Das Urteil bezog sich auf eine 14-Jährige, die nach einer Vergewaltigung schwanger geworden war. Ein irisches Gericht hatte dem Mädchen die Ausreise zu einer Abtreibungsklinik in England verwehrt. Das höchste Gericht hob dieses Urteil auf. Sämtliche irische Regierungen haben sich seitdem darum gedrückt, ein neues Gesetz zu verabschieden.

Selbst als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2010 entschied, dass Irland ein Gesetz verabschieden müsse, um das Leben von schwangeren Frauen zu schützen, geschah nichts.

Erst als im vergangenen November die indische Zahnärztin Savita Halappanavar in der Universitätsklinik der westirischen Stadt Galway an einer Blutvergiftung starb, weil sich die Ärzte mit Hinweis auf das irische Abtreibungsverbot weigerten, den nicht lebensfähigen Fötus aus ihrer Gebärmutter zu entfernen, kam das Thema wieder auf die Tagesordnung. In vielen Städten gab es Großdemonstrationen, und eine Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Ärzte falsch gehandelt hatten.

Streit über Selbstmordgefahr bei Schwangerschaft

Premierminister Enda Kenny sagte am Dienstag, das vorgeschlagene Gesetz bestätige im Grunde das seit 1983 in der Verfassung festgeschriebene Abtreibungsverbot. Es lasse lediglich Ausnahmen zu, um das Leben von Schwangeren zu retten. Zahlreiche Abgeordnete seiner Partei stört aber dennoch, dass auch Suizidgefahr als Grund für einen Schwangerschaftsabbruch ausreichen soll. Sie wollen deshalb gegen das Gesetz stimmen.

Verhindern können sie es nicht, dazu ist die Mehrheit der Koalition zu groß. Die Gesetzesvorlage soll noch vor den Sommerferien verabschiedet werden.

1 May 2013

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Ralf Sotscheck

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