taz.de -- Hauptanklage gegen Manning bleibt: Höchststrafe lebenslänglich

Der Whistleblower Bradley Manning wird weiterhin wegen „Unterstützung des Feindes“ angeklagt. Eine Richterin lehnte es ab, den Anklagepunkt fallen zu lassen.
Bild: Weiterhin verdächtig, dem Feind geholfen zu haben: Bradley Manning.

FORT MEADE ap | Wikileaks-Informant Bradley Manning hat in seinem Prozess wegen Geheimnisverrats einen Rückschlag erlitten: Militärrichterin Denise Lind lehnte es am Donnerstag ab, den wichtigsten Vorwurf gegen den jungen Soldaten fallenzulassen, der ihm lebenslange Haft einbringen könnte.

Es ging um den Anklagepunkt Unterstützung des Feindes. Mannings Anwälte hatten argumentiert, die Anklage habe dem Informanten keine Absicht nachgewiesen, die der Enthüllungsplattform zugeleiteten Informationen in die Hände des Feindes fallen zu lassen.

Militärrichterin Lind lehnte es auch ab, Anklagepunkte wegen Computerbetrugs fallen zu lassen. Über fünf weitere Vorwürfe des Diebstahls hat sie noch nicht entschieden.

Manning hat sich in einigen Punkten der Anklage schuldig bekannt. Allein für diese drohen ihm bis zu 20 Jahren im Gefängnis. Der Computerspezialist hatte der Enthüllungsplattform des Australiers Julian Assange 2009 und 2010 Hunderttausende vertrauliche Dokumente zugespielt.

18 Jul 2013

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