taz.de -- Erste Urteile im Fall „Costa Concordia“: Haftstrafen für Reederei-Angestellte
Die „Costa Concordia“ kenterte im Januar 2012 nahe der italienischen Insel Giglio. Nun wurden fünf Mitarbeiter des Kreuzfahrtunternehmens deswegen verurteilt.
GROSSETO dpa | Eineinhalb Jahre nach dem Unglück der „Costa Concordia“ hat ein Richter erste Strafen wegen fahrlässiger Tötung gegen fünf Angestellte der Reederei verhängt. Vier Crewmitglieder und ein Manager des Kreuzfahrt-unternehmens Costa Crociere erhielten am Samstag im italienischen Grosseto Haftstrafen zwischen 1,5 und knapp 3 Jahren. Damit ist Kapitän Francesco Schettino der einzige, der noch angeklagt ist. Er muss sich unter anderem wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung und Körperverletzung sowie Verlassen des Schiffs verantworten.
Der Krisenmanager der Reederei, Roberto Ferrarini, wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Er habe zunächst versucht, den Ansehensverlust seines Unternehmens zu minimieren und infolgedessen den Rettungseinsatz verzögert.
Schettinos Stellvertreter und erster Offizier an Bord des Kreuzfahrtschiffes, Ciro Ambrosio, erhielt eine Haftstrafe von 2,5 Jahren. Drei weitere Crewmitglieder bekamen 23, 20 und 18 Monate Haft.
Die fünf Männer hatten ihre Schuld zugegeben, um die Strafen zu vermindern. Nach einer Einigung zwischen Anklagevertreter und Verteidigung wurden sie daher ohne Prozess verurteilt. Bei der Haverie des Kreuzfahrtschiffes „Costa Concordia“ im Januar 2012 waren 32 Menschen gestorben und über 100 verletzt worden. Das Schiff war zu nahe an die italienische Insel Giglio herangefahren und gekentert.
20 Jul 2013
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