taz.de -- Maßregelvollzug für Gustl Mollath: Jährlich wird geprüft und angeordnet

Jährlich muss geprüft werden, ob Mollath noch gefährlich und die Unterbringung verhältnismäßig ist. Nun soll es dazu ein neues Gutachten geben.
Bild: Daueraufgabe für die Justiz: Regelmäßig muss entschieden werden, ob Mollath in der Psychiatrie bleiben muss.

FREIBURG taz | Der Kampf um die Freiheit von Gustl Mollath findet auf zwei Ebenen statt: Zum einen versuchten seine Anwälte die ursprüngliche Psychiatrie-Einweisung im Jahr 2006 anzugreifen. Ihr Antrag auf eine Wiederaufnahme des damaligen Verfahrens ist jetzt vorerst gescheitert.

Daneben muss aber auch jedes Jahr überprüft und erneut angeordnet werden, ob er in der Psychiatrie bleiben soll. Dabei wird untersucht, ob Mollath weiterhin als gefährlich gilt und ob die weitere Klinikunterbringung noch verhältnismäßig ist. Auch gegen diese Fortdauer-Entscheidungen geht Mollath mit seinen Unterstützern seit 2011 vor.

Zwar hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg die Fortdauer-Entscheidung des Landgerichts Bayreuth für das Jahr 2011 bestätigt, aber Mollaths Anwalt Michael Kleine-Cosack hat im Januar 2012 dagegen Verfassungsbeschwerde erhoben. Nach Informationen der taz will das Bundesverfassungsgericht hierüber voraussichtlich in den kommenden Wochen entscheiden.

In der Verfassungsklage kritisieren die Anwälte, dass die Gefahr, die angeblich von Mollath ausgehe, nicht konkretisiert und ausreichend belegt sei. Mit zunehmender Zeit in der Psychiatrie werde die Unterbringung auch immer unverhältnismäßiger und der Freiheitsanspruch Mollaths immer größer. Zudem könne eine eventuelle Gefahr auch mit milderen Mitteln, etwa Auflagen, abgewehrt werden.

Warten auf ein neues Gutachten

Im Juni 2013 hat das Landgericht Bayreuth erneut die Fortdauer der psychiatrischen Unterbringung von Mollath angeordnet. Es gebe keine neue Entwicklung, so die Richter, weil sich Mollath jeder Therapie verweigere. Auch hiergegen hat Mollath Rechtsmittel eingelegt. Da er nicht krank sei, müsse er auch an keiner Therapie teilnehmen.

Die Beschwerde hatte zumindest teilweise Erfolg. Mitte Juli entschied das OLG Bamberg, dass bei der Gefährlichkeitsprognose nicht einfach auf alte Gutachten abgestellt werden könne. Das Landgericht Bayreuth müsse ein neues Gutachten einholen. Das wiederum kann dauern. Sollten die Richter dann an der Psychiatrieanordnung festhalten, will Anwalt Kleine-Cosack auch hiergegen Verfassungsbeschwerde einlegen.

Parallel hierzu ist eine politische Diskussion über den psychiatrischen Maßregelvollzug entbrannt: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat vorgeschlagen, die Begutachtung der in die Psychiatrie eingewiesenen Straftäter zu verbessern. Schon nach zwei (statt bisher fünf) Jahren soll ein externer Gutachter beigezogen werden, der den Betroffenen nicht selbst behandelt.

Nach sechs Jahren Unterbringung sollen sogar zwei externe Gutachter einbezogen werden. Nach acht Jahren soll die Unterbringung nur fortgeführt werden, wenn Straftaten drohen, die die Opfer seelisch oder körperlich erheblich schädigen.

25 Jul 2013

AUTOREN

Christian Rath

TAGS

Gustl Mollath
Maßregelvollzug
Psychiatrie
Gutachten
Gerichtsentscheid
Gustl Mollath
Gustl Mollath
Harald Range
Gustl Mollath
Gustl Mollath
Gustl Mollath
Bayern

ARTIKEL ZUM THEMA

Kommentar Freilassung von Mollath: Ein politisches Urteil

Die Entscheidung, den Fall Gustl Mollath neu aufzurollen, ist für Bayerns Regierung praktisch. Das Thema wird so aus dem Wahlkampf gehalten.

Oberlandesgericht Nürnberg: Gustl Mollath kommt frei

Überraschende Wende: Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass Mollath aus der Psychiatrie entlassen werden muss. Sein Verfahren wird neu aufgerollt.

Bayerisches Justizdrama: Generalbundesanwalt hilft Mollath

Harald Range fordert eine neue Prüfung der Psychiatrie-Unterbringung von Gustl Mollath. Diese Stellungnahme könnte bald die Freiheit bringen.

Kommentar zur Bayerischen Justiz: Der Corpsgeist der Richter

Im Fall Mollath wurden viele Fehler begangen. Jüngst ist gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens entschieden worden. Dennoch ist er bald frei.

Gerichtsentscheid zu Wiederaufnahme: Gustl Mollath bleibt in der Anstalt

Das Regensburger Landgericht lehnt eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu Gustl Mollath ab. Er sitzt seit 2006 gegen seinen Willen in der Psychiatrie.

Psychiatrischer Maßregelvollzug: Nachdenken über Gustl M.

Den Fall Mollath nutzt die Neue Richtervereinigung zu Reformvorschlägen für den Maßregelvollzug. Das ist auch im Sinne der Bundesjustizministerin.

Ausschuss zum Fall Mollath beendet: Korrekt gehandelt oder total versagt?

Zwei Wahrnehmungen zum Ende des Mollath-Ausschusses: Alles prima, sagt die Regierung. Die Opposition aber fordert den Rücktritt der Justizministerin.