taz.de -- Flüchtlinge: Vom Krankenhaus direkt ins Flugzeug

Ein Teilnehmer des Hungerstreiks in Eisenhüttenstadt wurde am Donnerstag abgeschoben. Nach seiner Schilderung unter fragwürdigen Umständen.
Bild: Das Abschiebegefängnis in Eisenhüttenstadt

Ein Flüchtling und Teilnehmer des Hunger- und Durststreiks von Asylsuchenden in Eisenhüttenstadt ist am Donnerstag direkt vom Krankenhaus aus in sein Herkunftsland Georgien abgeschoben worden. Das bestätigte Flüchtlingsanwältin Berenice Böhlo, die den Mann juristisch betreut, am Freitag der taz. Der Flüchtling sei laut einem Seelsorger, der ihn noch kurz zuvor besucht habe, in einem „schlechten Gesundheitszustand“ gewesen, so Böhlo: „Er befand sich ja im Krankenhaus, weil Ärzte der Meinung waren, dass er dorthin gehört.“ In Unterstützerkreisen ist deshalb von einer „widerrechtlichen Entführung“ des Flüchtlings aus dem Krankenhaus die Rede.

Der Georgier befand sich nach Auskunft seiner Anwältin seit Juni in Deutschland. Ein erster, Bundespolizisten gegenüber geäußerter Asylantrag sei von diesen nicht an das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet worden. Stattdessen wurde der Mann wegen illegaler Einreise in Abschiebehaft genommen. Aus der Haft heraus konnte er dann einen zweiten Antrag stellen – allerdings noch ohne anwaltliche Hilfe und Beratung. Dieser sei „ganz schnell“ abgelehnt worden, so Böhlo.Trotzdem sei aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung die Abschiebung ihres Mandanten juristisch nicht einwandfrei. Denn der Kranke müsse amtlich untersucht und ärztlich begleitet, seine Weiterbehandlung im Herkunftsland gesichert werden, erklärt die Anwältin.

Nach Auskunft der Bundespolizei wurden alle diese Bedingungen bei der Abschiebung erfüllt: Der Mann sei „abschließend aus dem Krankenhaus entlassen“ und bei der Abschiebung ärztlich begleitet worden. Eine Weiterbehandlung sei nicht nötig, da sein schlechter Gesundheitszustand allein Folge des Hunger- und Durststreiks gewesen sei.

Böhlo, die Freitagnachmittag mit ihrem Mandanten sprechen konnte, schildert dessen Darstellung der Abschiebung allerdings völlig anders: Bereits im Krankenhaus sei er daran gehindert worden, um Hilfe zu rufen, habe dieser berichtet. Im Flugzeug sei er mit zugeklebtem Mund und „einem Sack über den Kopf“ transportiert worden, habe der Flüchtling erzählt. Er säße nun ohne Geld und Handy in Tiflis, 600 Kilometer von seinem Heimatort entfernt. Sollte sich die Schilderung ihres Mandanten bewahrheiten, „wäre es möglich, ihn zurückzuholen“, so die Anwältin. Denn dann wäre die Abschiebung unter „krass rechtswidrigen“ Umständen erfolgt. Auch der Flüchtlingsrat Brandenburg kritisierte die Abschiebung. Sie sei skandalös und inhuman und verstoße gegen „gängige humanitäre Standards“, heißt es in einer Presseeerklärung.

26 Jul 2013

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Alke Wierth

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