taz.de -- Kommentar NS-Prozesse: Mörder – auch mit 90

Die mutmaßlichen KZ-Wachmänner, die erst jetzt vor Gericht sollen, haben nicht einfach Glück gehabt. In der BRD wurde zu lange weggeschaut.
Bild: Was hier geschah, verjährt nie: Das Gelände von Auschwitz heute

Ein Menschenalter nach dem Ende des Nazi-Regimes wollen die Ermittlungen gegen die Täter nicht enden. Diesmal sind es fast 40 Wachmänner des Vernichtungslagers Auschwitz, die in die Fänge der Justiz geraten sind.

Aber ist es noch richtig, dass diesen Greisen im Alter von weit über 90 Jahren eine Haftstrafe droht? Mord verjährt nicht. Dieses Rechtsprinzip hat die Bundesrepublik erst nach langen Auseinandersetzungen gerade über die Straftaten der NS-Täter eingeführt. Aus gutem Grund: Warum sollten die Täter einer Bestrafung entkommen, nur weil sie sehr alt geworden sind?

Bei einem Strafprozess geht es nicht um Rache, sondern um Sühne für begangene Verbrechen. Warum sollte diese Sühne ausfallen, nur weil es den Tätern gelungen ist, sich über Jahrzehnte verborgen zu halten? Etwa als Belohnung? Und behaupte niemand, man würde da Schwerstkranke oder Demente anklagen wollen. Selbstverständlich gilt, dass wer nicht mehr verhandlungsfähig ist, auch nicht mehr vor Gericht gestellt werden kann.

Die mutmaßlichen Auschwitz-Wachmänner haben in ihrem Leben viel Glück gehabt, sie haben ein besonders hohes Lebensalter erreicht. Jetzt holt sie das Pech ein: Im Gegensatz zur großen Zahl ihrer Mittäter, die niemals vor Gericht gestellt worden und längst verstorben sind, sollen sie sich für ihre Tataten verantworten.

Die neuen Ermittlungen können nicht verdecken, dass die juristische Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen in der Bundesrepublik über Jahrzehnte eine Geschichte von von Wegschauen und Versagen war. Bestenfalls die Schreibtischtäter wurden verfolgt, und auch diese mit einer Langmut, die sich nur dadurch erklären lässt, dass kein einziger NS-Richter jemals für seine Unrechtstaten büßen musste.

Die „kleinen Täter“, die eigentlichen Mörder, aber ließ man häufig bis ins 21. Jahrhundert generell unbehelligt, solange man ihnen keinen ganz konkreten Mordvorwurf machen konnte. Dass diese Männer jetzt von der [1][Staatsanwaltschaft] verfolgt werden, ist ein zivilisatorischer Fortschritt. Er kommt zu spät. Aber besser als nie.

4 Sep 2013

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[1] http://www.zentrale-stelle.de/servlet/PB/menu/1193201/index.html

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Klaus Hillenbrand

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