taz.de -- Schleierverbot in Frankreich: Haftstrafe für Ehemann beantragt

Der Staatsanwalt von Versailles fordert drei Monate Haft auf Bewährung für Ehemann einer verschleierten Frau. Der Mann soll versucht haben eine Polizeikontrolle zu verhindern.
Bild: In Frankreich ist die Ganzkörperverschleierung in der Öffentlichkeit verboten.

VERSAILLES afp | Nach Handgreiflichkeiten bei der Polizeikontrolle einer verschleierten Frau hat die Staatsanwaltschaft von Versailles drei Monate Haft auf Bewährung für den angeklagten Ehemann beantragt. Außerdem forderte sie am Freitag eine Geldbuße von 1.000 Euro, weil der 21-Jährige mit Gewalt verhindern wollte, dass drei Polizisten die Identität seiner mit einem Ganzkörperschleier bedeckten Frau feststellten.

Der junge Mann, der mit 16 Jahren zum Islam übergetreten war, schlug der Anklage zufolge einem der Polizisten ins Gesicht und packte ihn am Hals. Er muss sich wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt verantworten.

„Ja, er hat diesen Polizisten geschlagen, ja er hat versucht, ihn zu erwürgen“, sagte Staatsanwalt Vincent Lesclous. Die Kontrolle sei gerechtfertigt gewesen, weil das Tragen von Ganzkörperschleiern auf der Straße in Frankreich seit 2011 verboten sei.

Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück und warf den Polizisten „Provokationen“ und „Beleidigungen“ vor. Eine polizeiinterne Untersuchung zu dem Vorfall ist noch im Gange. Das Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Der Vorfall hatte im Juli im Pariser Vorort Trappes zu mehrtägigen Ausschreitungen geführt. Fast 400 Menschen belagerten in der rund 30.000 Einwohner zählenden Vorstadt die Polizeiwache, warfen Steine, zündeten Mülltonnen an und zertrümmerten Bushaltestellen.

Die Polizei setzte Tränengas und Gummigeschosse ein. Mehrere junge Randalierer wurden festgenommen, einer wurde später zu sechs Monaten Haft verurteilt.

20 Sep 2013

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