taz.de -- Gerichtsurteil in Frankreich: Ryanair muss 9 Millionen zahlen

Dem Billigflieger Ryanair wird vorgeworfen, in Frankreich gegen das Sozialrecht verstoßen zu haben. Nun muss das Unternehmen Entschädigung leisten.
Bild: Ryanair will gegen das Urteil des französischen Gerichts in Berufung gehen.

AIX-EN-PROVENCE afp | Wegen Missachtung des französischen Arbeits- und Sozialrechts ist der irische Billigflieger Ryanair in Frankreich zu fast neun Millionen Euro Entschädigung verurteilt worden. Außerdem verhängte das Gericht in der südfranzösischen Stadt Aix-en-Provence eine Geldbuße von 200.000 Euro. Das Unternehmen hatte bereits am Vortag angekündigt, es werde gegen eine „negative Entscheidung“ in Berufung gehen.

Ryanair wurde schuldig gesprochen, bei der Nutzung des Regionalflughafens Marseille Provence in Marignane gegen französisches Recht verstoßen zu haben. Das irische Unternehmen hatte dort 2007 eine Niederlassung eröffnet, die es Anfang 2011 nach der Einleitung von Strafermittlungen schloss. Auf dem Flughafen nahe der Mittelmeerstadt Marseille beschäftigte die Fluggesellschaft 127 Mitarbeiter, für die sie in Frankreich aber nie Sozialabgaben zahlte.

In dem Verfahren waren unter anderem das Arbeitsamt, die Rentenkasse und Gewerkschaften als Nebenkläger aufgetreten. Ihnen wurden die neun Millionen Euro Schadenersatz für nicht gezahlte Sozialabgaben zugesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zudem gefordert, den Wert von vier Boeing 737 zu konfiszieren. Diesem Antrag folgte das Gericht jedoch nicht.

Vereitelte Sozialabgaben

Das Gericht verwies auf ein Dekret aus dem Jahr 2006, wonach ausländische Fluggesellschaften in Frankreich Sozialabgaben zahlen müssen, wenn sie dort eine Niederlassung betreiben. Dies war nach Überzeugung des Gerichts in Marignane der Fall. Ryanair habe dort Büros gehabt, technische Ausrüstung und zwei leitende Angestellte beschäftigt. Das Personal habe zudem in der Region gelebt.

Das irische Unternehmen betonte hingegen, es habe auf dem Regional-Airport nur seine Maschinen warten lassen. Das fragliche Dekret habe Frankreich eigens erlassen, um seine „defizitäre Fluggesellschaft Air France zu schützen und die Konkurrenz auszugrenzen“.

Für die betroffenen Mitarbeiter seien in Irland Sozialabgaben bezahlt worden. Die Piloten hätten irische Arbeitsverträge gehabt, die Flugbegleiter seien von einer irischen Zeitarbeitsfirma vermittelt worden. Alle Gehälter seien in Irland gezahlt worden. „Sie flogen auf irischen Flugzeugen und arbeiteten in mehreren Ländern“, sagte einer der Anwälte des Billigfliegers zu Prozessbeginn.

Illegale Arbeitsorganisation

Ryanair bietet nach wie vor Flüge von Marignane aus an, aber nur während der Sommersaison. Damit versucht die Airline, das französische Sozialrecht zu umgehen. Diese Arbeitsorganisation sei ebenfalls illegal, betonten die Anwälte der Pilotengewerkschaft SNPL, die zu den zivilen Nebenklägern gehörte.

Neue Ermittlungen gegen Ryanair seien bereits eingeleitet worden. Ryanair beziffert seinen Jahresumsatz für das Wirtschaftsjahr 2012/2013 auf fast 4,9 Milliarden Euro und seinen Nettogewinn auf 569 Millionen Euro.

2 Oct 2013

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