taz.de -- NSU-Prozess: Auf ein Bierchen raus

Der NSU-Beschuldigte Holger Gerlach steht unter Zeugenschutz. Trotzdem durfte er sich mit Leuten aus der Neonazi-Szene treffen.
Bild: Jetzt ein wichtiger Zeuge: die Festnahme Holger Gerlachs.

HAMBURG taz | Am Ende des 54. Verhandlungstages im Prozess gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) hat eine Zeugin aus Hannover einen Eklat ausgelöst. Das Oberlandesgericht München hatte Silvia S. geladen, weil die Hauptbeschuldigte Beate Zschäpe deren Krankenkassenkarte und Namen im Untergrund nutzte. S. will ihre Versichertenkarte dem Mitbeschuldigten Holger Gerlach verkauft haben. Mit diesem, so die Zeugin, habe sie sich auch getroffen als er schon im Zeugenschutz war.

Im Saal A 101 waren die Prozessbeteiligten über diese Aussage der Friseurin überrascht, die mit dem rechten Skinhead Alexander S. verheiratet ist. „Ein Treffen einer im Zeugenschutz befindlichen Person mit Zeugen, hier ja sogar Belastungszeugen, widerspricht allen Regeln des Zeugenschutzes, die der Zeuge normalerweise auch unterschreiben muss“, sagte Alexander Hoffmann. Der Kieler Rechtsanwalt vertritt als Nebenkläger Opfer des mutmaßlichen NSU-Bombenanschlags in Köln 2004. „Das ist ein echter Skandal“, findet er. Auch weil Gerlach die Friseurin nicht alleine traf.

In einem Haus in Isernhagen habe das Treffen im Sommer 2012 stattgefunden, sagte S., die sich unwissend und unpolitisch gab. Mit dabei: die Mutter und die Lebensgefährtin Gerlachs sowie dessen langjähriger Freund und der Ehemann von S. Dem gewalttätigen Skinhead werden in Hannover Kontakte zu rechten Hooligans und dem Rockerclub Hells Angels unterstellt.

S. erzählte, Gerlach habe ihren Mann damals auf den Handy angerufen: „Er könne jetzt raus, und ob wir uns nicht treffen könnten, ein Bierchen trinken.“ Zwei Zivilbeamte sollen Gerlach, der bis zu seiner Verhaftung in Lauenau lebte, zu dem Treffen gefahren haben, sagte S. und schob nach: „Die waren nicht im Raum.“

Ab dem Vormittag hatte S. sehr leise auf Fragen vor allem eines geantwortet: Nichts zu wissen, nichts nachgefragt zu haben. Gerlach, der dem NSU-Trio mehrfach zu Reisepässen verhalf, habe sie 2005 über ihren Mann kennengelernt. 2006 soll Gerlach ihr für 300 Euro die AOK-Karte abgekauft haben.

Richter Manfred Götzl fragte nach, ob sie sich dabei nichts gedacht habe. „Ich bin eine arme Friseurin“, antwortete sie. Sie habe nur an das Geld gedacht. Gerlach habe sich bei ihr schon „tausendmal dafür entschuldigt“, dass er sie in so eine Situation gebracht habe, sagte S.

Nebenklage-Anwalt Sebastian Scharmer, der die Tochter der ermordeten Mehmet Kubasik vertritt, wies darauf hin, dass beim Zeugenschutz Kontakte in die Szene unterbunden werden sollten – auch wegen möglicher Absprachen. Gerlachs Verteidigung entgegnete, dass „der Verdacht, unser Angeklagter hätte Absprachen getroffen“, falsch sei. Mehrere Nebenkläger stellten einen Antrag zur Aufklärung.

13 Nov 2013

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Andreas Speit
Röpke

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