taz.de -- Demonstrationsrecht in Ägypten: Spontaner Protest künftig illegal

Voranmeldung, Bannmeilen, Vermummungsverbot: In Ägypten kassiert ein neues Gesetz die jüngst gewonnenen Versammlungsfreiheiten gleich wieder ein.
Bild: Protest unter ägyptischer Flagge: Dank des neuen Gesetzes kann er leichter gegängelt werden.

BERLIN taz | Einen Tag nach Inkrafttreten eines neuen Demonstrationsrechts haben ägyptische Sicherheitskräfte nicht angemeldete Kundgebungen aufgelöst. Studenten der al-Azhar-Universität in Kairo und der Universität Assiut südlich der Hauptstadt riefen Parolen gegen die Armee und die Polizei. Anlass der Versammlungen war die Auflösung von zwei Camps der Muslimbrüder vor 100 Tagen, die damit gegen die Absetzung von Präsident Mohammed Mursi am 3. Juli protestierten. Die Sicherheitskräfte setzten Tränengas ein und vertrieben die Demonstranten.

Das neue Gesetz, das am Sonntag in Kraft trat, sieht unter anderem vor, dass Demonstrationen 48 Stunden vorher angemeldet werden müssen. Das gilt für alle Kundgebungen mit mehr als 10 Personen sowie für alle Veranstaltungen im Zusammenhang mit Wahlen. Vermummung ist künftig verboten, für öffentliche Gebäude soll eine Bannmeile festgelegt werden.

Kundgebungen in Gotteshäusern oder deren Umgebung sind ebenfalls untersagt. Moscheen waren häufig der Ausgangspunkt für Demonstrationen nach dem Freitagsgebet. Zuwiderhandlungen werden mit zum Teil drakonischen Geld- oder Haftstrafen belegt.

Die Sicherheitskräfte erhalten weitgehende Befugnisse, die teils sehr dehnbar formuliert sind. So können sie beispielsweise eingreifen, wenn „der Gang der Justiz beeinflusst“ wird, wenn die „Interessen der Bürger“ beeinträchtigt werden könnten oder wenn der Verkehr behindert wird. Und wenn nur ein einziger Demonstrant einen Stein wirft oder einen Polizisten attackiert, haben die Sicherheitskräfte das Recht, nach vorheriger Warnung die Versammlung „angemessen“ aufzulösen bis hin zum Einsatz von Schrotmunition oder, bei Gefahr für Leib und Leben, auch mit scharfer Munition.

Das Gesetz enthält zweifelsohne Punkte, die in vielen Ländern üblich sind, wie etwa die Anmeldung einer Demonstration oder die Existenz von Bannmeilen. Im ägyptischen Kontext jedoch führte dies zu einem Aufschrei der Empörung von Menschenrechtsorganisationen. Immerhin hatten die ÄgypterInnen Anfang 2011 das Recht auf Meinungsfreiheit und den öffentlichen Raum für sich erkämpft. Demonstrationen und Platzbesetzungen waren seither Gang und Gäbe.

Human Rights Watch: Gesetz ist „sehr restriktiv“

Doch Kritik kommt nicht nur aus Ägypten. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) bezeichnete das Gesetz in einer Stellungnahme vom Dienstag als „sehr restriktiv“. Damit könnten weiterhin Demonstrationen gewaltsam niedergeschlagen und Wahlkämpfe behindert werden.

HRW geht auch auf einen Bericht des UN-Sonderberichterstatters für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Zur Frage der Anmeldung einer Demonstration heißt es darin, die Frist sollte höchsten 48 Stunden betragen und nur für große Veranstaltungen oder solche, die den Verkehr behindern, gelten.

Als besonders problematisch bezeichnete HRW die Möglichkeiten des Innenministeriums, Veranstaltungen im Zusammenhang mit Wahlen zu untersagen oder aufzulösen. Das Gesetz eröffnet beispielsweise die Möglichkeit, die Versammlung einer mißliebigen Partei zu verbieten, die ihre Kandidaten für Wahlen nominieren möchte.

Hier wird deutlich, wo der Hase lang läuft. Sicher gibt es zahlreiche Ägypter, die der Proteste müde sind und eine Wiederherstellung von „Ordnung und Sicherheit“ begrüßen würden, egal, um welchen Preis. Politisch bezeichnend ist aber, zu welchem Zeitpunkt das Gesetz in Kraft trat: unmittelbar nach der Aufhebung des Ausnahmezustands, der im Sommer verhängt worden war, und vor dem Referendum über eine neue Verfassung, das in der zweiten Januarhälfte stattfinden soll, gefolgt von Parlaments- und Präsidentschaftswahlen.

26 Nov 2013

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Beate Seel

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