taz.de -- US-Nutzer klagen gegen Facebook: Privat ist nicht privat
Weil der Konzern private Nachrichten mitliest, reichen Verbraucher in den USA eine Sammelklage ein. Facebook weist die Vorwürfe zurück.
BERLIN taz | Private Nachrichten von Nutzern scannen, um ihnen daraufhin Werbung zu präsentieren – für Internetkonzerne wie Google und Yahoo ist das ein Teil des Geschäftsmodells. Facebook hat für diese Praxis jetzt eine Klage am Hals. Die Facebook-Nutzer Matthew Campbell und Michael Hurley haben in Kalifornien eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingereicht, weitere Nutzer können sich anschließen.
Die Kläger stützen sich unter anderem auf die Kalifornische Verfassung, die in Artikel 1 unter anderem das Recht auf „Privatsphäre“ festschreibt. Und Facebook selbst verspreche deutliche Unterschiede zwischen den über das Netzwerk möglichen Kommunikationswegen, von öffentlich und für alle einsehbar, bis hin zu privaten Chats und Nachrichten. „Facebook verletzt systematisch die Privatsphäre der Nutzer, indem es die privaten Nachrichten der Nutzer ohne ihr Wissen mitliest“, heißt es in der [1][Klageschrift].
Die Kläger beziehen sich unter anderem auf eine [2][Untersuchung] des Schweizer Unternehmens High-Tech Bridge vom vergangenen August. Die Security-Firma hatte mehrere Dutzend Angebote wie kostenlose Mail-Provider und Netzwerke unter die Lupe genommen, in dem sie extra generierte URLs über die jeweiligen Funktionen für private Nachrichten schickte und anschließend auswertete, welcher Dienst die Adressen aufgerufen hatte. Facebook gehörte dazu – ohne dass dies dem Nutzer offen gelegt werde.
Facebook selbst weist die Vorwürfe zurück: „Wir glauben, dass die Anschuldigungen in dieser Klage unbegründet sind und werden uns energisch dagegen wehren“, erklärt ein Sprecher des Unternehmens.
Klage in Deutschland schwieriger
Es wäre nicht das erste Mal, dass Facebook gezwungenermaßen Nutzungsbedingungen ändern muss: Im vergangenen Jahr reagierte das Unternehmen auf einen Gerichtsbeschluss zu den sogenannten „Sponsored Stories“ - eine Kombination aus bezahlter Werbung mit Profilbildern von Nutzern, die das entsprechende Unternehmen beispielsweise mit einem „Like“ versehen hatten. Facebook hatte damals vor Gericht argumentiert, die Kombination habe keinen werbenden, sondern informierenden Charakter.
In Deutschland, wo es keine Sammelklagen gibt, ist es deutlich schwieriger, gegen zweifelhafte Praktiken beim Datenschutz vorzugehen. So erwähnt etwa Facebook das Scannen von Nachrichten gar nicht ausdrücklich in seinen Nutzungsbedingungen - Verbraucherschützern ist damit das Handwerk gelegt. Denn Verbände dürfen bislang zwar gegen Klauseln klagen, aber nicht gegen Datenschutzverstöße. Höchstens die Datenschutzbeauftragten könnten hier eingreifen.
Verbraucherschützer setzen daher darauf, dass die Koalition eines ihrer Versprechen aus dem Koaltionsvertrag schnell umsetzt. Dort heißt es, dass auch Verbraucherverbände das Recht bekommen sollen, Datenschutzverstöße abzumahnen. „Es ist einfach nicht zu rechtfertigen, dass Datenschutz kein Verbraucherschutz sein soll“, sagt Michaela Zinke, Referentin für Datenschutz und Netzpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
6 Jan 2014
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