taz.de -- Geschlossene Heime der Haasenburg: Antrag auf Rechtsschutz abgelehnt
Gegen den Entzug ihrer Betriebsgenehmigung wollte die Haasenburg GmbH juristisch vorgehen. Aus einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wurde nichts.
BERLIN taz | Das Verwaltungsgericht in Cottbus hat den Antrag der Haasenburg GmbH auf einstweiligen Rechtsschutz abgewiesen. Das bestätigte der Gerichtssprecher der taz.die tageszeitung. Nach Rechtsauffassung des Ministeriums kann die Haasenburg GmbH nun keine Kinder und Jugendlichen mehr aufnehmen. Die Einrichtungen können demnach nicht bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreits weiterbetrieben werden.
Das Ministium erwartet noch eine Klage gegen die Schließung, auch eine Schadensersatzklage werde entgegengesehen, so Ministeriumssprecher Stephan Breiding. Die Haasenburg hatte den Antrag auf Rechtsschutz nach dem Entzug der Betriebsgenehmigung ihrer Heime durch das Landesjugendamt in Brandenburg gestellt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in Brandenburg, Torsten Krause, sagte der taz, dies sei ein „Tag der Freude“. Ein derartiger Umgang mit Kindern und Jungendlichen, wie er in der Haasenburg GmbH praktiziert worden sei „hat keinen Platz in Brandenburg“.
Bildungsministerin Martina Münch (SPD) betonte: „Das pädagogische Selbstverständnis in den Heimen der Haasenburg war überwiegend von überzogenen, schematischen und drangsalierenden Erziehungsmaßnahmen auf Kosten der dort untergebrachten Jugendlichen geprägt.“ Sie sei froh über die erste Entscheidung.
Das Landesjugendamt hatte der Haasenburg GmbH am 13. Dezember 2013 die Erlaubnis für den Betrieb der Jugendhilfeeinrichtungen in Neuendorf, Müncheberg und Jessern entzogen. Seit dem 20. Dezember 2013 befinden sich keine Jugendlichen mehr in den Heimen der Haasenburg GmbH.
Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt derzeit in etwa 70 Fällen. Die Sprecherin teilte der taz mit, dass nahezu täglich neue Hinweise eingehen würden.
Torsten Krause forderte weitere Aufklärung über die Verfehlungen der zuständigen Aufsichtsbehörde. Es müsse geklärt werden, wieso das „Landesjugendamt über Jahre nicht gehandelt“ und den brutalen Umgang mit den Kindern und Jugendlichen geduldet habe. Für die kommende Ausschusssitzung erwartet Krause dazu einen Bericht des Ministeriums.
14 Jan 2014
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