taz.de -- Loveparade-Katastrophe von Duisburg: Anklagen wegen fahrlässiger Tötung
Die Katastrophe bei der Loveparade 2010 war vermeidbar, sagt die Staatsanwaltschaft Duisburg. 10 Verantwortlichen wird jetzt fahrlässige Tötung vorgeworfen.
DUISBURG dpa | Für die tödliche Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg sollen sich sechs Mitarbeiter der Stadt und vier des Veranstalters vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat sie wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.
Wie Anklagechef Horst Bien am Mittwoch mitteilte, werden den Angeklagten schwere Fehler bei der Planung und Genehmigung der Großveranstaltung im Juli 2010 vorgeworfen.
In dem Gedränge wurden damals 21 Menschen totgetrampelt oder erstickt. Mindestens 652 wurden den Ermittlungen zufolge verletzt. Bien versicherte Opfern und Angehörigen die Anteilnahme seiner Behörde. Schmerz und Trauer könnten durch die jetzt vorliegende Anklage nicht gelindert werden, räumte er ein.
Bien betonte, Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei die Ermittlung strafrechtlicher Schuld, nach politischer und moralischer Schuld hätten die Strafverfolger nicht gesucht.
Ihren Ermittlungen zufolge entstand das größte und tödliche Gedränge damals in einem viel zu schmalen Zugang zur Loveparade. Dort hätten nicht genehmigte Einbauten gestanden. Vier Mitarbeitern des Veranstalters Lopavent wirft die Anklage vor, sie hätten erkennen müssen, dass das Sicherheitssystem versagen und lebensgefährliche Situationen entstehen würden.
Den sechs Beschuldigten aus der Stadtverwaltung wird vorgeworfen, die Genehmigung trotz erkennbarer Undurchführbarkeit des Konzepts erteilt beziehungsweise das Genehmigungsverfahren nicht ausreichend beaufsichtigt zu haben.
12 Feb 2014
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