taz.de -- Fotos und Filme unbekleideter Kinder: Strafverschärfung geplant
Auch wer mit bisher nicht strafbaren Fotos nackter Kinder handelt, soll Geldbußen zahlen oder gar in Haft. Laut Medien will das der Justizminister durchsetzen.
BERLIN afp | Die Bundesregierung will einem Zeitungsbericht zufolge nach der Edathy-Affäre auch die Herstellung und den Handel von bisher nicht strafbaren Fotos und Filmen nackter Kinder mit Geldstrafen oder sogar Gefängnis bestrafen. Das gehe aus einem Referentenentwurf hervor, den Justizminister Heiko Maas (SPD) am Freitag den Regierungsressorts zur Abstimmung zugesandt habe, [1][schreibt der] [2][Tagesspiegel] in seiner Samstagsausgabe. In dem Entwurf heiße es, auch „bloßstellende“ Fotos oder Bilder von einer „unbekleideten Person“ sollten künftig in einem erweiterten Paragrafen 201a des Strafgesetzbuches mit Strafe bedroht werden.
Der Referentenentwurf sehe vor, die Verbreitung solcher Medien mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe zu ahnden. Justizminister Maas wolle überdies den zu schützenden Kreis auch auf Erwachsene ausweiten. Gefängnisstrafen sollen in Zukunft auch Tätern drohen, die sich die Bilder über Tauschringe beschaffen oder per Mail oder Chatforen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen aufnehmen (Grooming), schreibt der Tagesspiegel weiter.
Rückendeckung kann Maas womöglich vom Bundesrat erwarten: Die Länderkammer forderte am Freitag, die strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz zu verschärfen. Die Bundesregierung müsse schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorlegen, um das gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern oder Jugendlichen unter Strafe zu stellen, heißt es in einer Erklärung.
Auch die Länderkammer hat aber bislang keine Antwort auf die Frage, wie etwa die Verbreitung von Nacktfotos junger Menschen unter Strafe gestellt werden kann, ohne dabei gleichzeitig harmlose Urlaubsfamilienfotos von Kindern am Strand zu kriminalisieren.
Die Debatte wurde durch die Affäre um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy ins Rollen gebracht. Gegen Edathy wird derzeit wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie ermittelt. Er soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Internet Nacktaufnahmen von Jugendlichen bestellt haben, „die im Grenzbereich“ zur Kinderpornografie angesiedelt seien.
12 Apr 2014
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