taz.de -- Hass auf Conchita Wurst bei Facebook: „Die gehört in die Gaskammer“
Auf der Facebookseite von Rapper Sido tobt der homophobe Mob gegen Conchita Wurst. Hasskommentare werden nicht gelöscht.
BERLIN taz | Nicht nur russische Politiker wüten gegen den Sieg der Drag Queen Conchita Wurst beim Eurovision Song Contest. Auch bei Facebook verbreiten User homophobe Hassbotschaften. Unter [1][einem Posting des Rappers Sido] toben sich seit Montag dutzende Kommentatoren aus. Weder der Rapper noch Facebook selbst unternehmen etwas dagegen. Sido war Teil der deutschen ESC-Jury und rechtfertigt sich auf seiner Facebook-Fanseite für seine schlechte Wertung von Conchita Wurst, die zusammen mit den ähnlichen Wertungen seiner Jurykollegen Kritik hervorgerufen hatte.
Während er die Künstlerin despektierlich „Herr Wurst“ nennt, erklärt er, dass es um Musik, Komposition, Stimme und Performance ging und nichts anderes in seine Wertung eingeflossen sei. Dass er die Sängerin einst [2][in einem Interview heftig beleidigte], scheint er – wie auch der NDR – vergessen zu haben.
Für viele seiner mehr als 1,3 Millionen Facebook-Fans ist der Post eine Steilvorlage. Einige nehmen ihn in Schutz, manche bekunden deutlich ihren Unmut über den Sieg von Conchita Wurst. Viele fragen, wie sie „sowas“ ihren Kindern erklären sollen. Soweit von der Meinungsfreiheit gedeckt. Doch es gibt unter den mittlerweile mehr als 1.500 Kommentaren auch viele, die diese Grenze deutlich überschreiten.
„Diese wurst drecks perverser husoo gehört in die Gaskammer“, schreibt ein Brasko und ist nicht der einzige mit der Idee. „Scheiß auf diese ekelhafte transe alter direkt abfackeln“, kommentiert Ugur A. Melanie M. erklärt „Vor ein paar Jahren hätte man sowas erschossen“. Oliver H. wird deutlicher und fordert: „Erschießt sie mal einer bitte!“ Teils gefallen diese Posts mehr als 20 anderen Facebook-Usern.
Ein Nutzer hat sich Montagabend durch alle Kommentare gequält und sechs davon an Facebook gemeldet. Er bezog sich dabei auf die [3][von Facebook aufgestellten „Gemeinschaftsstandards“]. Dort heißt es etwa, „Facebook erlaubt keine Hassbotschaften“, man gestatte es nicht „andere aufgrund ihrer Rasse, Volkszugehörigkeit, nationalen Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Behinderung, ihres Gesundheitszustands oder Geschlechts anzugreifen“. Allerdings unterscheide man zwischen ernsthaften und humorvollen Botschaften.
Ein klarer Fall, könnte man meinen. Tags darauf reagierte Facebook. Lediglich ein Kommentar, in dem sich ein User „Adolf“ zurückwünschte, wurde gelöscht. Alle anderen verstießen nicht gegen die Gemeinschaftsstandards, erklärte Facebook. „Vielleicht bin ich ein bisschen naiv, solche Kommentare gibt es sicher tausendfach, aber irgendwie bin ich von den Kommentaren genauso geschockt wie jetzt von Facebook“, sagt der User. Es bleibe „dann wohl nur zu hoffen, dass deren Dummheit sich selbst demaskiert“.
Strafrechtlich relevant
Facebook selbst erklärte auf Anfrage, dass man den erwähnten Fällen noch einmal nachgehen werde. Zu den Einzelfällen wollte das Unternehmen aber keinen Kommentar abgeben. Aus Deutschland erhalte man keinen Einblick in die Arbeit des Safety Team in Dublin. Dort sitzen dutzende Mitabeiter, die auf Meldungen von Usern reagieren und selbst auffällige Seiten nach unerwünschtem Inhalt scannen.
Sido selbst scheint seine Facebook-Fanseite nur als Sprachrohr nutzen zu wollen. Ein funktionierendes Community-Management hat er jedenfalls nicht. Auf eine Anfrage reagierte er bis Mittwochabend nicht. Rechtlich ist er nicht verpflichtet, die Kommentare auf seiner Seite zu moderieren oder zu kontrollieren. Erst, wenn er Kenntnis von einem rechtsverletzenden Kommentar auf seiner Seite hat, kann er im Sinne der Störerhaftung verantwortlich gemacht werden. Ebenso wie Facebook selbst.
Sören Siebert, Anwalt für Internetrecht, sagt: „Die benannten Kommentare sind auf jeden Fall strafrechtlich relevant. Also müsste der Inhaber der Seiten handeln, wenn er davon weiß. Facebook – nach deutschem Recht – auch.“ Allerdings argumentiert das US-Unternehmen seit Jahren, dass es US-amerikanischem Recht unterliege, nicht deutschem.
Es scheint, als müsse mindestens „Adolf“ oder „Hitler“ in einem Kommentar vorkommen, bevor Facebook die Communitystandards gefährdet sieht. „Gaskammern“ und „erschlagt sie“ reicht dafür nicht aus. Hätte ein User dagegen eine nackte weibliche Brust gepostet, der Beitrag wäre wohl innerhalb kurzer Zeit gelöscht worden.
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Einer der Kommentare, die die taz in der Anfrage an Facebook zitiert hatte, war am Mittwochabend nicht mehr online. Andere mit eindeutig rechtswidrigen Inhalten waren bis 18 Uhr noch zu finden.
14 May 2014
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