taz.de -- Kommentar Rote-Khmer-Prozess: Bitterer Beigeschmack
Die beiden letzten Rote-Khmer-Anführer wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch das Urteil kann nur bedingt für Gerechtigkeit sorgen.
Es kam wie erwartet: Zwei der einst ranghöchsten Kader der Roten Khmer, Nuon Chea und Khieu Samphan, [1][wurden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt]. Die Opfer des Terrorregimes dürften prinzipiell Genugtuung empfinden, auch wenn sie über 35 Jahre darauf warten mussten.
Allerdings haftet diesem Urteil ein bitterer Beigeschmack an. Kritiker monieren zu Recht, dass bislang nur eine Handvoll ehemaliger Funktionäre auf der Anklagebank saß – zumal von diesen einer mittlerweile verstarb und eine weitere wegen Demenz für prozessunfähig befunden wurde.
Unwürdig und eine Zumutung für die Opfer war es auch, dass das UN-gestützte Tribunal wiederholt negative Schlagzeilen machte, seit es im Juli 2006 seine Arbeit aufnahm: Neben massiven finanziellen Engpässen gab es vor allem Vorwürfe wegen juristischer Querelen und politischer Einflussnahme.
Zwischen dem Staatsapparat unter Premierminister Hun Sen und den einstigen Roten Khmer herrschen laut Kritikern weiter enge Verbindungen. Hun Sen, einst selbst ein Offizier der Roten Khmer, hatte deutlich gemacht, dass er es nicht dulden werde, den Kreis der Beschuldigten zu erweitern. Vertreter der Anklage aber plädierten dafür, es nicht bei diesen fünf zu belassen. Das wiederum hatte zu schweren Zerwürfnissen innerhalb des Tribunals geführt, so dass diesem das Image anhaftete, eine Farce zu sein, und namhafte Juristen sich zurückzogen.
Kambodschas dunkle Vergangenheit konsequent aufzuarbeiten hieße demnach, auch den hiesigen Machtapparat unter dem Autokraten Hun Sen zu hinterfragen. Das Urteil kann, so wichtig es auch sein mag, nur in einem gewissen Maß für Gerechtigkeit sorgen. Die Wunden ebendieser Vergangenheit heilen kann es nicht.
7 Aug 2014
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